«Am Fluss vor Zyt»
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Teilrevision Ortsplanung

Teilrevision Ortsplanung

Stand: Oktober 2020


Die seit 2017 erarbeitete Teilrevision der Ortsplanung, welche die Ausscheidung der Gewässerräume sowie die Umsetzung der BMBV im Baureglement beinhaltete, wurde im Herbst 2020 genehmigt.

Publikation im Anzeiger Burgdorf vom Oktober 2020:

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung Lützelflüh am 03.06.2019 beschlossene Teilrevision Ortsplanung sowie die vom Gemeinderat am 06.04.2020 beschlossene geringfügige beschlossene Änderung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 10.08.2020 genehmigt.

Die Teilrevision Ortsplanung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Emmental und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Verlauf

ZeitraumArbeit/Umsetzung
Oktober 2017
Mitwirkung inkl. Besprechungen
März 2018
Gemeinderat genehmigt die Unterlagen und stellt diese dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung zu.
August 2018
Vorprüfungsbericht AGR
Umsetzung Eingaben AGR durch den Gemeinderat
Oktober 2018
Überweisung der Unterlagen zur abschliessenden Vorprüfung beim AGR
Januar 2019
Zweiter Vorprüfungsbericht AGR
28. Februar 2019 bis 1. April 2019
Öffentliche Auflage
April 2019
Einspracheverhandlungen
3. Juni 2019
Genehmigung der Teilrevision Ortsplanung an der Gemeindeversammlung
August 2019
Überweisung der Unterlagen zur Genehmigung an das AGR
November 2019
Genehmigungsvorbehalte/Anhörung AGR
Verhandlungen mit dem AGR, Anpassungen, Umsetzung im Gemeinderat

Aktuell

13. Februar bis 13. März 2020
2. Öffentliche Auflage
Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zur Genehmigung der Teilrevision stellte das Amt für Gemeinden und Raumordnung gewisse Defizite fest. In der schriftlichen Anhörung vom14. November 2019 fordert sie die Gemeinde auf, zu folgenden Themen Stellung zu nehmen:

  • Parzelle Nr. 1377 dicht überbaut
  • asymmetrische Ausscheidung Gewässerraum beim Sagibach
  • Darstellung der Gewässerräume bei Fliessgewässern entlang der Gemeindegrenzen
  • Einhalten der Planungswerte auf den Parzellen Nr. 1648, 2219 und 2332


In der schriftlichen Stellungnahme der Gemeinde vom 29. November 2019 werden die einzelnen Kritikpunkte erläutert und bei Bedarf mit Dokumenten belegt. Anlässlich eines Bereinigungsgesprächs zwischen Vertretern des AGR und der Gemeinde vom 11. Dezember 2019 konnten die offenen Punkte eingehend bereinigt werden. Die Dokumente wurden wie nachfolgend beschrieben angepasst:


1 Parzelle Nr. 1377 «Dicht überbaut»

Vorbehalt
Gewässerraum Grünenmatt: Auf die Ausweisung der Parzelle Nr. 1377 als «dicht überbaut» ist zu verzichten.

Bild 1

Vorschlag zur Anhörung
Obwohl der Verzicht auf die Bezeichnung der Parzelle Nr. 1377 als «dicht überbaut» nicht dem Willen des Gemeinderats entspricht, akzeptiert er den Vorbehalt und die Begründung des AGR. Die Parzelle Nr. 1377 wird im Zonenplan Gewässerraum als «nicht dicht überbaut» bezeichnet.

Bild 2
 


2 Asymmetrische Festlegung Gewässerraum Sagibach

Vorbehalt
Der OIK erachtet die Festlegung des Gewässerraums als ungenügend und stellt den Antrag, dass die Verschiebung zu überprüfen und sicherzustellen sei, dass ab Böschungskante im Minimum ein Streifen von 3m im Gewässerraum verbleibt.
Die Asymmetrie ist entsprechend ab der Gewässerachse zu vermassen. Alternativ ist auf die Asymmetrie zu verzichten.


Bild 1

Vorschlag zur Bereinigung
Asymmetrische Festlegung Gewässerraum Sagibach: Nach der negativen Rückmeldung der Erbengemeinschaft Nyffeler Grossenbacher («Einsprache» vom 26.11.2019) bestehen wenig Chancen für einen asymmetrischen Gewässerraum am Sagibach. Demzufolge erübrigt sich auch die verlangte «umfassende Interessenabwägung». Der Gewässerraum wird im fraglichen Bereich der Parzellen Nr. 639 und 1377 symmetrisch dargestellt.

Bild 4
 

3 Gewässerräume entlang der Gemeindegrenze

Vorbehalt
Die Festlegung des Gewässerraums hat auch an den Gemeindegrenzen grundeigentümerverbindlich nachvollziehbar zu erfolgen, indem der auf dem Gemeindegebiet von Lützelflüh liegende Gewässerraum vermasst wird.

Bild 5

Vorschlag zur Bereinigung
Gewässerräume entlang der Gemeindegrenzen: Dieses Thema gab viel zu reden. Mit der Zusicherung von Frau Jaggi und Demian Schneider (Mail vom 19. Dezember 2019) können die Grenzgewässer wieder so dargestellt werden wie im Vorprüfungsdossier: Gewässerraum mit Vermassung auf dem Gemeindegebiet Lützelflüh darstellen, Verweis auf den Bericht zur Planung, in dem die Gewässerräume aller Fliessgewässer aufgeführt sind – auch die Grenzgewässer. Auf eine Darstellung der gesamten Gewässerraumbreiten in den Plänen wird aus Gründen der Lesbarkeit verzichtet. Diese Korrektur erfolgt bei allen Grenzgewässern der Gemeinde Lützelflüh.

Bild 6
 



Publikationstext öffentliche Auflage
Geringfügige Änderung der Zonenpläne Gewässerräume (Teil Nord, Teil Süd und Lauterbach/Oberried)

Es wird beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen. Dementsprechend bringt der Gemeinderat Lützelflüh gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte geringfügige Änderung zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 13.02. bis 13.03.2020, auf der Bauverwaltung Lützelflüh öffentlich auf. Details können auf der Homepage der Gemeinde Lützelflüh eingesehen werden (www.luetzelflueh.ch).

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Lützelflüh schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Bestandteil der öffentlichen Auflage sind lediglich die Änderungen gegenüber dem Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 03.06.2019, nicht die gesamte Teilrevision der Ortsplanung.

Der Gemeinderat

Auflageakten:

Bericht zu Planung vom Januar 2020
Zonenplan Gewässerraum Teil Süd 1:5‘000
Zonenplan Gewässerraum Teil Nord 1:5‘000
Zonenplan Gewässerraum Teil Luterbach/Thalgraben 1:5‘000


So sollte es anschliessend weitergehen

April 2020             
Abschliessende Genehmigung im Gemeinderat und Überweisung der Unterlagen zur Genehmigung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung
(vorgängig allfällige Einspracheverhandlungen)


Kontakt

Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh

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