«Geng gäbig gläge»
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Gastgewerbebewilligung

Gastgewerbebewilligung

Wenn bei öffentlichen Anlässen Getränke oder Speisen verkauft werden, ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung des Regierungsstatthalteramtes erforderlich. Das Gesuchsformular kann unter folgendem Link heruntergeladen werden. Werden alkoholische Getränke verkauft, ist zwingend ein Jugendschutzkonzept auszufüllen (siehe entsprechendes Formular bei den Dokumenten) sowie eine Getränkekarte beizulegen. Bei der Getränkekarte gilt es zu beachten, dass mindestens drei nicht alkoholische Getränke günstiger angeboten werden, als das günstigste alkoholhaltige Getränk. Ein Hygienekonzept ist zu erstellen und für allfällige Kontrollen durch den Lebensmittelkontrolleur bereit zu halten.

Gastgewerbe Kanton Bern
Gemeindeschreiberei
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen

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