«Geng gäbig gläge»
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Beglaubigung von Unterschriften

Beglaubigung von Unterschriften

Vermehrt gelangen Bürgerinnen und Bürger mit dem Wunsch nach Beglaubigung einer Unterschrift auf einem Dokument (z.B. Auszahlung von Pensionskassenguthaben) an die Gemeindeverwaltung.

Aufgrund der Gesetzgebung dürfen im Kanton Bern Unterschriften von Privatpersonen ausschliesslich durch einen bernischen Notar / eine bernische Notarin beglaubigt werden. Den Gemeindebehörden und den Gemeindeangestellten stehen im Kanton Bern keine Beglaubigungskompetenzen zu.

Sofern eine Unterschrift zu beglaubigen ist, wenden Sie sich bitte an einen Notar / eine Notarin Ihrer Wahl.

Gemeindeschreiberei Lützelflüh

Kontakt

Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh

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Fax +41 (0)34 460 16 00
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