Ortsplanung Lützelflüh, Umzonung ZPP 8 Dändlikerhaus

11.06.2025

Publikation der Genehmigung von Plänen und Vorschriften

Öffentliche Bekanntmachung
Ortsplanung Lützelflüh, Umzonung ZPP 8 Dändlikerhaus
Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung Lützelflüh am 25.11.2024 beschlossene Änderung der baurechtlichen Grundordnung im Zusammenhang mit der Umzonung ZPP 8 Dändlikerhaus in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 09.06.1985 mit Datum vom 26.03.2025 genehmigt.

Die Änderung der baurechtlichen Grundordnung tritt am Tag nach der Publikation auf www.epublikation.ch in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Emmental und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Gemeinderat Lützelflüh

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