Abfallentsorgung  Informationen zur Abfallentsorgung erhalten Sie unter folgendem Link oder auf dem Merkblatt.
| Gebühren Abwasser, Kehricht, Wasser und Löschgebühren Abfallreglement Abfallsäcke deponieren
| | |
AHV-Zweigstellen  Die AHV-Zweigstelle Lützelflüh ist als Verbindungsstelle zwischen den Versicherten und der Ausgleichskasse des Kantons Bern für folgende Bereiche der Sozialversicherung zuständig:
Erfassung der Beitragspflichtigen (Selbständigerwerbende, Firmen, Vereine, Nichterwerbstätige, Hausdienstarbeitgeber); Leistungen der AHV + IV; Hilflosenentschädigung (HE); Erwerbsausfallent-
schädigungen (EO); Mutterschaftsentschädigungen (MSE); Ergänzungsleistungen (EL); Familienzulagen (FZ)
Weiterführende Informationen erhalten Sie auch unter folgenden Links:
Gerne erteilen wir Auskünfte und geben Formulare und Merkblätter ab. Sämtliche Formulare und Merkblätter können auch auf der Internetseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern (http://www.akbern.ch/) abgerufen werden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die ordentliche Altersrente 3 bis 4 Monate vor Erreichen des Rentenalters anzumelden ist.
|
| |  |
Heimatschein  Jede Schweizerin und jeder Schweizer hat ab der Volljährigkeit bei der Wohnsitzgemeinde einen Heimatschein zu hinterlegen. Dieser wird vom zuständigen Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellt.
|
| |  |
Pass und Identitätskarte  Seit dem 01.03.2010 sind Pässe und Identitätskarten nicht mehr bei den Wohnsitzgemeinden, sondern bei 7 neuen kantonalen Ausweiszentren zu beantragen. Die Zentren befinden sich in Bern, Biel, Thun, Courtelary, Interlaken, Langenthal und Langnau i.E. Die persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Ausweises ist nur nach vorgängiger Terminreservation möglich (Tel. 031 635 40 00 oder www.schweizerpass.ch).
|
| |  |
Kinderbetreuung Mittleres Emmental  Die Institution Kinderbetreuung Mittleres Emmental vermittelt zwischen Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr(e) Kind(er) benötigen, und Personen, die eine familienergänzende Betreuung anbieten. Sie berät und unterstützt die Tageseltern, bietet gute Aus- und Weiterbildungen an und ist für das Inkasso der Elternbeiträge und für die Entlöhnung der Tageseltern verantwortlich.
Für Lützelflüh zuständige Vermittlerin:
Renate Schwander
Gempenstrasse 8
3415 Hasle-Rüegsau
Tel: 034 461 44 35
E-Mail
|
| |  |
Altersheime  Alters- und Pflegeheim Dändlikerhaus Ranflüh
Hinterdorf 2
3439 Ranflüh
Tel. 034 496 74 15
Alters- und Pflegeheim Hasle-Rüegsau
Gerbestrasse 1
3415 Rüegsauschachen
Tel. 034 460 77 00
Gemeinschaftshaus im Oberdorf
Gotthelfstrasse 11b
3432 Lützelflüh
Tel. 034 556 85 58
www.wog-imoberdorf.ch
Altersleitbild
Das Altersleitbild der Gemeinden Hasle b.B., Rüegsau und Lützelflüh gibt mit seinen Anhängen I, II, und III umfassend Einblick in die Altersarbeit der Gemeinden.
Wer angewiesen ist auf Hilfe im Alltag kann auf ein reiches Angebot zurückgreifen.
| Altersleitbild 2017 Flyer zur Wohngenossenschaft im Oberdorf
| |  |
Sozialdienst Region Trachselwald  Die gesetzliche Sozialhilfe soll jeder Person die Führung eines menschenwürdigen und eigenverantwortlichen Lebens ermöglichen. Jede bedürftige Person hat Anspruch auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe.
Der Sozialdienst Region Trachselwald führt zwei Beratungsstellen: eine in Sumiswald, eine in Huttwil. Personen aus der Gemeinde Lützelflüh wenden sich für eine Beratung an die Beratungsstelle in Sumiswald.
|
| |  |
Spitex  Spitalexterne Hilfe und Pflege zu Hause hilft bei Krankheit, Behinderung, bei Schwangerschaftskomplikationen, nach einer Geburt, Rekonvaleszenz, Gebrechlichkeit und Krisensituationen mit Beratung, Abklärung, pflegerischer und hauswirtschaftlicher Betreuung.
|
| | |
Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen  Für das Ausstellen von Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen ist das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig. Die Gesuchsformulare können unter folgendem Link oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und sind bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Gesuche um Erneuerung einer Parkkarte sind direkt beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt einzureichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter obigem Link.
|
| |  |
Schwimmbad  | Plan Parcours zum trainieren von Körper und Geist Broschüre Parcours zum Trainieren von Körper und Geist Badeordnung des Freibades Lützelflüh
| | |
Feuerwehr Brandis  Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer sind vom 1. Januar des Jahres, in dem sie das 20. Altersjahr vollenden, bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie das 48. Altersjahr vollenden, der Feuerwehrpflicht unterstellt. Wer nicht aktiven Feuerwehrdienst leistet, ist ersatzabgabepflichtig. Wer aktiven Feuerwehrdienst leisten möchte, kann dies entweder dem Feuerwehrkommandanten, Adrian Schmutz, Tel. 034 423 63 07 / 079 216 47 46, oder der Gemeindeverwaltung, Tel. 034 460 16 11, E-Mail, mitteilen. Im Herbst finden jeweils Rekrutierungsgespräche statt.
| Feuerwehrreglement Ausführungsbestimmungen zum Feuerwehrreglement
| |  |
Betreibungsregisterauszug  Einwohnerinnen und Einwohner von Lützelflüh können Auszüge aus dem Betreibungsregister am Schalter des Betreibungs- und Konkursamt in Burgdorf bestellen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link.
|
| |  |
Wohnsitzbescheinigung  Die Einwohnerkontrolle stellt Wohnsitzbescheinigungen aus, die bestätigen, dass Sie in unserer Gemeinde Wohnsitz haben oder hatten, und die entsprechende Wohnsitzdauer nennt. Wohnsitzbescheinigungen können mit folgendem internen Formular, telefonisch oder per E-Mail bestellt werden. Die Kosten betragen
Fr. 20.00, bei Versand mit Rechnung zusätzlich Fr. 6.00.
|
| | |
Geburtsschein  Geburtsscheine können beim zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes bestellt werden. Bei Geburtsort Lützelflüh ist dies beim Zivilstandskreis Emmental. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link.
|
| |  |
Mütter- und Väterberatung  Die Mütter- und Väterberatung bietet allen Eltern nach der Geburt Beratung und Unterstützung an, um ihnen Orientierung, Sicherheit und Stärkung im Prozess des Mutter- und Vaterseins zu geben. Beratung erhalten auch alle erziehungsmitverantwortlichen Personen im Umfeld des Kindes.
|
| |  |
Benützung von Räumen und Anlagen  Sämtliche Räume und Anlagen der Einwohnergemeinde Lützelflüh dienen in erster Linie demjenigen Zweck, für welchen sie seinerzeit erstellt worden sind. Wenn die gegebene Nutzung dieser Räume und Anlagen nicht beeinträchtigt wird, können sie durch Vereine und Dritte mit Bewilligung benutzt werden. Dauerbenutzungen sind möglich.
| Benützungsordnung für Räume und Sportanlagen inkl. Tarif Gesuch um Benützung von Räumen der Einwohnergemeinde Lützelflüh
| | |
Hundetaxe  Die Gemeinde erhebt eine Hundetaxe gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes. Die Hundetaxe beträgt jährlich für den 1. Hund Fr. 50.00, für jeden weiteren Hund Fr. 80.00. Taxpflichtig sind die HundehalterInnen welche am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben.
Seit 01.01.2007 müssen alle Hunde mit einem Chip versehen und in der Datenbank Amicus registriert sein. Für die Kennzeichnung mit einem Chip und die Registrierung wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt. Beachten Sie auch, dass alle Abgänge im Amicus registriert werden müssen. www.amicus.ch, Tel. 0848 777 100; E-Mail.
| Gebührentarif
| |  |
Tiermeldestelle für Findeltiere  Bei vermissten oder gefundenen Tieren ist der Berner Tierschutz die zuständige Meldestelle im Kanton Bern und ist unter folgenden Telefonnummern erreichbar:
Vermisste Tiere: |
0900 1844 00 (Fr. 1.95 / Min.) |
Gefundene Tiere: |
0800 1844 00 (kostenlos) |
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link.
|
| |  |
Todesfall - was ist zu tun? 
- Wenn der Todesfall zu Hause eingetreten ist, unverzüglich einen Arzt benachrichtigen; er stellt die ärztliche Todesbescheinigung zu Handen des Zivilstandsamtes aus.
- Einer der nächsten Angehörigen/Verwandten meldet den Todesfall durch persönliche Vorsprache beim Zivilstandsamt des Sterbeortes. Dabei sind die ärztliche Todesbescheinigung, der Niederlassungsausweis und das Familienbüchlein (für Verheiratete) vorzuweisen.
Zuständiges Zivilstandsamt bei Todesfall in der Gemeinde Lützelflüh:
Zivilstandskreis Emmental, Marktstrasse 7, 3550 Langnau i.E., Tel. 031 635 41 50.
- Bestattungsart festlegen (Erdbestattung oder Kremation).
- Bestattungsinstitut mit der Organisation der Bestattung beauftragen oder selber organisieren (Todesanzeige, Leidzirkulare, Friedhofgärtner).
- Termin für die Beerdigung/Urnenbeisetzung mit dem zuständigen Pfarramt absprechen (Trauergottesdienst/Abdankung).
Pfarramt Lützelflüh, Pfr. David Schneeberger Tel. 034 461 15 08
Pfarramt Grünenmatt, Pfr. Ingo Koch Tel. 034 431 14 26
Die Mitteilung des Todesfalles an die Wohnsitzgemeinde erfolgt durch eine Todesmitteilung des Zivilstandsamtes. Auf Grund dieser Todesmitteilung nimmt die Wohnsitzgemeinde die Meldung des Todesfalles an die verschiedenen Abteilungen vor (Siegelungsbeamter, Einwohnerkontrolle, Steuerbüro, Finanzverwaltung, AHV-Zweigstelle etc.).
Bei jedem Todesfall muss innert 7 Tagen nach Eintritt des Todes ein Siegelungsprotokoll aufgenommen werden. Der Siegelungsbeamte / die Siegelungsbeamtin der Gemeinde Lützelflüh vereinbart dazu mit den Angehörigen einen Termin.
|
| |  |
Anmeldung Schweizer(in)  Wenn Sie Ihren Wohnsitz in unsere Gemeinde verlegen, haben Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich anzumelden. Für die rechtzeitige Anmeldung der Minderjährigen und Bevormundeten sind deren gesetzliche Vertreter(innen) verantwortlich. Selbstverständlich kann der Ehemann bzw. die Ehefrau die ganze Familie anmelden.
Bei der Anmeldung sind mitzubringen: Heimatschein oder Heimatausweis, Familienbüchlein (verheiratete oder getrennt lebende Personen), AHV-Ausweis, Austrittserklärung der Kirche (konfessionslose Personen), Krankenkassennachweis (Police oder Karte), Anmeldegebühr von Fr. 20.00.
Personen, die sich nicht länger als drei Monate in der Gemeinde aufhalten, sind von der Anmeldung befreit.
Dort wo sich der Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen befindet, haben Sie den Heimatschein zu hinterlegen und erhalten als Bestätigung von der Einwohnerkontrolle einen Niederlassungs-
ausweis. Sofern Sie nur aufenthaltshalber in unserer Gemeinde wohnen (Schüler, Kursteilnehmer, Volontäre, Lehrlinge, Studenten, Heimbewohner), d.h. Sie kehren regelmässig an den arbeitsfreien Tagen an Ihren Wohnsitz zurück, so haben Sie einen von Ihrer Wohnsitzgemeinde ausgestellten Heimatausweis zu hinterlegen und erhalten als Bestätigung einen Aufenthaltsausweis.
Sie können uns mit obigem internen Formular bereits die nötigen Angaben übermitteln. Ein persönliches Erscheinen ist aber trotzdem noch nötig.
|
| | |
Datensperre  Wenn Sie nicht wollen, dass Ihre Personendaten an Private bekannt gegeben werden, können Sie bei der Gemeindeverwaltung ein begründetes Gesuch um Datensperre einreichen. Dies betrifft ebenfalls die sogenannten Listenauskünfte. Nach den Bestimmungen in Art. 13 des Datenschutzgesetzes ist die Bekanntgabe von Personendaten trotz Sperre zulässig, wenn die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder wenn die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.
| Gesuch Datensperre
| | |
Umzug innerhalb der Gemeinde  Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, hat dies innerhalb von 14 Tagen der Gemeindeverwaltung zu melden. Sie können dies telefonisch, am Schalter oder mit dem folgenden internen Formular erledigen.
|
| | |
Wegzug Schweizer(in)  Wenn Sie aus unserer Gemeinde wegziehen, haben Sie sich spätestens am Tage des Wegzugs persönlich bei der Einwohnerkontrolle abzumelden und die neue Adresse anzugeben. Die bei uns hinterlegten Ausweisschriften werden gegen Rückgabe des Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweises ausgehändigt. Bei Wegzug ins Ausland wird zusätzlich eine Vertreteradresse in der Schweiz verlangt. Sie können uns mittels folgendem internen Formulars bereits die nötigen Angaben übermitteln. Ein persönliches Erscheinen ist aber trotzdem noch nötig.
|
| | |
Personenstandsausweis  Personenstandsausweise können beim zuständigen Zivilstandsamt des Heimatortes bestellt werden.
|
| |  |
Lebensmittelkontrolleur  Die Lebensmittelkontrolle wird vom
Kantonalen Laboratorium Bern, Abteilung Lebensmittelinspektorat, Muesmattstrasse 19,
3000 Bern 9, Tel. 031 633 11 55, Fax 031 633 11 98, wahrgenommen.
|
| |  |
Trinkwasserqualität  Die Qualität des Trinkwassers sowie die Wasserhärte finden Sie in den unten aufgeführten Dokumenten.
| Trinkwasserqualität 2016 Trinkwasserqualität 2015
| | |
bfu-Sicherheitsdelegierter  Der bfu-Sicherheitsdelegierter der Gemeinde Lützelflüh ist:
Reto Gsell
Tel. 034 461 71 88
E-Mail
| Vorstellung des bfu-Sicherheitsdelegierten
| | |
Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterstützungsbeiträgen  Wenn Vater oder Mutter ihre Unterhaltspflichten gegenüber einem unmündigen Kind nicht erfüllen, so leistet der Sozialdienst Region Trachselwald auf Gesuch hin unentgeltliche Hilfe bei der Vollstreckung der Unterhaltsansprüche. Gleichzeitig kann auch dem obhutsberechtigten Elternteil für seinen eigenen Unterhaltsanspruch Inkassohilfe gewährt werden.
Kommen die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nach, so hat das unmündige sowie das mündige Kind, dass seine Ausbildung ordentlicherweise noch nicht abgeschlossen hat, Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge.
|
| |  |
Arbeitslosigkeit  Bei Arbeitslosigkeit melden Sie sich bitte beim RAV Burgdorf.
|
| |  |
Schulen  Die Schulen Lützelflüh bestehen aus den fünf teilautonomen Schulen: Primarschule Dorf, Schule Egg, Schule Grünenmatt, Schule Ranflüh und Sekundarstufe I. Seit dem 01.08.2006 werden die Schulen durch eine Gesamtschulleitung geleitet. Dadurch wird eine Trennung von strategischer und operativer Führung der Schulen Lützelflüh erreicht. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link (Internes Formular Schulen).
|
| | |
Schulferien  |
| |  |
Tagesstrukturen  | Tagesschulverordnung Anmeldeformular für die Tagesstrukturen Gebührentarif gemäss kantonaler Tagesschulverordnung ab 01.08.2016 Konzept Tagesschulangebote Lützelflüh
| | |
Kindergarten  | | | |
Feuerwerk  Für Feuerwerke, welche ab 22.00 Uhr abgebrannt werden, bedarf es einer Bewilligung. Diese Regelung gilt nicht für den 1. August und Silvester. Das schriftliche Gesuch ist frühzeitig bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt Fr. 20.00
| Gemeindepolizeireglement
| | |
Gastgewerbebewilligung  Wenn bei öffentlichen Anlässen Getränke oder Speisen verkauft werden, ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung des Regierungsstatthalteramtes erforderlich. Das Gesuchsformular kann unter folgendem Link heruntergeladen werden. Werden alkoholische Getränke verkauft, ist zwingend ein Jugendschutzkonzept auszufüllen (siehe entsprechendes Formular bei den Dokumenten) sowie eine Getränkekarte beizulegen. Bei der Getränkekarte gilt es zu beachten, dass mindestens drei nicht alkoholische Getränke günstiger angeboten werden, als das günstigste alkoholhaltige Getränk. Ein Hygienekonzept ist zu erstellen und für allfällige Kontrollen durch den Lebensmittelkontrolleur bereit zu halten. Die Gesuchsunterlagen sind spätestens 20 Tage vor dem Anlass bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
|
| |  |
Lotto-Bewilligung  Seit dem 1.1.2010 sind Lottos nicht mehr bewilligungspflichtig. Die Erträge dürfen jedoch weiterhin nur für gemeinnützige und wohltätige Zwecke eingesetzt werden.
|
| |  |
Tombolabewilligung  Seit dem 1.1.2010 sind Tombolas nicht mehr bewilligungspflichtig. Erträge dürfen jedoch weiterhin nur für gemeinnützige und wohltätige Zwecke eingesetzt werden.
|
| |  |
Gebühren Kehricht, Abwasser, Wasser  Die aktuellen Gebühren können Sie dem unten aufgeführten Dokument entnehmen.
| Gebühren Abwasser, Kehricht, Wasser und Löschgebühren
| | |
Baugesuch  Grundsätzlich brauchen Sie für alle baulichen Veränderungen wie Bauten, Anlagen und Vorkehren auf und unter der Erdoberfläche sowie in Gewässern, die unter die Bestimmungen der Baugesetzgebung fallen, eine Baubewilligung.
Baubewilligungsformulare können bei der Bauverwaltung bezogen oder unter folgendem Link heruntergeladen werden.
Die Bauverwaltung berät Sie gerne in allen Fragen rund um die Baubewilligung.
| Baureglement
| |  |
Energieberatungsstelle  Die Energieberatungsstelle ist für Fragen im Bereich der Energie sowie der nachhaltigen Entwicklung zuständig.
Unter der Federführung der Regionalkonferenz Emmental wird die Energieberatungsstelle Emmental mit Standort in Langnau betrieben. Ziel der Beratung ist eine rasche unkomplizierte Beratung in sämtlichen Energiefragen mit Schwerpunkt im Gebäudebereich unter Berücksichtigung der neuesten Technologien, welche produkt- und firmenneutral ist. Die Dienstleistungen der Energieberatungsstelle bestehen im Wesentlichen aus Wissenstransfer, Vorgehensberatung und Coaching. Erstmalige Beratungen am Telefon, per Mail/Brief oder in den Büros der Energieberatungsstelle sind für Ratsuchende kostenlos. Beratungen vor Ort sind gegen einen kleinen Unkostenbeitrag möglich. Die drei Energieberater der Region Emmental, Peter Kast, Daniel Sutter und Christoph Gubser stehen Ihnen unter der Nummer 034 402 24 94 zur Verfügung.
| Energiespartipps
| |  |
Zonenplan und Baureglement  Der Zonenplan legt die Bauzone und ihre Einteilung, die Landwirtschaftszone, die Bauernhofzone, die Weiler- oder Erhaltungszonen und die weiteren Nutzungszonen fest. Er bezeichnet die Schutzgebiete, die Gefahrengebiete und die Immissionsgebiete. Der Zonenplan kann hier eingesehen werden (Zonenplan1 = Lützelflüh-Dorf, Lützelflühschachen, Oberried, Lauterbach; Zonenplan2 = Grünenmatt, Trachselwald, Ramsei, Ranflüh). Auszüge aus dem Zonenplan können bei der Bauverwaltung bestellt werden.
Das Baureglement enthält die allgemeinen Bauvorschriften der Gemeinde, die Vorschriften zum Zonenplan sowie allenfalls abgaberechtliche Bestimmungen. Das Baureglement kann hier heruntergeladen werden.
| Zonenplan 1 Zonenplan 2 Baureglement
| | |
Kreiskaminfegermeister  Die in der Gemeinde Lützelflüh zuständigen Kreiskaminfegermeister sind:
Lützelflüh (Grünenmatt und Teil südlich Schaufelbühlegg bis Brandis):
Beer Armin Position: Feuerungskontrolleur / Kaminfeger Sumiswaldstrasse 6, 3435 Ramsei Telefon: 034 461 44 38
Lützelflüh (Teil nördlich Schaufelbühlegg bis Brandis):
Grunder Thomas Position: Kreiskaminfegermeister Hintergasse 21, 3422 Kirchberg Telefon: 078 716 95 59
Exklaven (Lauterbach, Oberried, Wildenegg):
Streit Gerhard Position: Kreiskaminfegermeister Eggen 8, 3326 Krauchthal Telefon: 034 411 20 14
|
| |  |
Tageskarten Gemeinde  Die Tageskarten können bis zum Reisetag zu den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Reservierte, jedoch nicht abgeholte Karten, werden zum Preis von Fr. 42.00 und einer Umtriebsentschädigung von Fr. 10.00 in Rechnung gestellt.
|
| | |
Fundbüro  Auf der Gemeindeverwaltung Lützelflüh wird ein Fundbüro geführt. Wer einen Gegenstand verloren hat, kann sich bei uns melden. Gefundene Gegenstände sind bei uns abzugeben. Diese werden fünf Jahre von uns aufbewahrt.
|
| | |
Kindes- und Erwachsenenschutz  Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Mit diesem Themenbereich befassen sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Ihre wichtigsten Aufgaben sind:
Kindesschutz
- Kindeswohl & Kindesschutz
- Vaterschaft
- Elterliche Sorge
- Unterhalt
- Besuchsrecht
- Kindesvermögen
- Zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen
- Gefährdung des Kindeswohls
Erwachsenenschutz
- Vorsorgeauftrag
- Patientenverfügung
- Vertretung bei Urteilsunfähigkeit
- Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen
- Beistandschaft
- Fürsorgerische Unterbringung / Zwangsmassnahmen
- Gefährdungsmeldung
- Private Mandatstragende
|
| |  |
Einbürgerungen  Die Gesuchsformulare beim ordentlichen Einbürgerungsverfahren sind bei der Gemeindeverwaltung einzureichen, diejenigen beim erleichterten Einbürgerungsverfahren beim Staatssekretariat für Migration. Die Formulare können beim Staatssekretariat für Migration bezogen werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link.
|
| |  |
Reglemente und Verordnungen  Hier finden Sie die Erlasse (Reglemente und Verordnungen) der Einwohnergemeinde Lützelflüh.
|
| |  |
Steuern  Die Gemeindeverwaltung erfüllt im Bereich Steuern folgende Aufgaben: Auskünfte bei Fragen und Problemen, Registerführung, Eingangskontrolle der Steuererklärungen, Gemeindesteuerteilungen, Quellensteuer, amtliche Bewertung der Grundstücke, Liegenschaftssteuer, Feuerwehrersatzabgabe. Auf schriftliche Anfrage mit Interessennachweis erteilen wir Auskünfte über Steuerzahlen von natürlichen und juristischen Personen sowie über amtliche Bewertungen. Die Gebühr beträgt Fr. 10.00 und wird in Rechnung gestellt. Auf der Homepage der kantonalen Steuerverwaltung (folgender Link) erhalten Sie weitere Informationen in Steuerfragen.
|
| |  |
Strafregisterauszug  Strafregisterauszüge können online unter folgendem Link oder bei der Poststelle bestellt werden.
|
| |  |
Stundenpläne  Hier finden Sie die Stundenpläne 2016 / 2017 der Schulen und Kindergärten der Gemeinde Lützelflüh
| | | |
Erwachsenenbildung  |
| |  |
Zivilstandsamt Kreis Emmental  Lützelflüh ist dem Zivilstandsamt Kreis Emmental angeschlossen. Bei Bestellung von Zivilstandsdokumenten (Heimatschein, Familienausweis, Geburtsschein, Personenstandsausweis) wenden Sie sich bitte direkt an das Zivilstandsamt.
Zivilstandsamt Kreis Emmental
Marktstrasse 7
3550 Langnau im Emmental
Tel.: 031 635 41 50
E-Mail: za.emmental@pom.be.ch
|
| |  |
Betreibungs- und Konkursamt Emmental-Oberaargau  Für die Gemeinde Lützelflüh ist das Betreibungs- und Konkursamt Emmental-Oberaargau zuständig. Für diesbezügliche Anliegen wenden Sie sich bitte direkt an das Betreibungsamt Emmental-Oberaargau oder das Konkursamt Emmental-Oberaargau.
Betreibungsamt Emmental-Oberaargau
Dienststelle Emmental
Dunantstrasse 7c
3400 Burgdorf
Tel.: 031 635 51 77
E-Mail: ba.emo-dst-em@jgk.be.ch
Konkursamt Emmental-Oberaargau
Jurastrasse 22
4900 Langenthal
Tel.: 031 636 33 40
E-Mail: ka.emo-dst-emo@jgk.be.ch
|
| |  |
Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau  Die regionale Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau ist zuständig für alle Schlichtungsgesuche.
Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau
Dunantstrasse 3
3400 Burgdorf
Tel.: 031 635 51 51
E-Mail: Schlichtungsbehoerde.Burgdorf@justice.be.ch
|
| |  |
Zivilschutz  Lützelflüh ist dem Zivilschutz Trachselwald PLUS angeschlossen. Geschäftsstelle Trachselwald PLUS, Schachenweg 6, Postfach 36, 3432 Lützelflüh, Tel. 034 461 61 05,
Fax 034 461 61 07.
|
| |  |
Regierungsstatthalteramt  Für Lützelflüh ist das Regierungsstatthalteramt Emmental zuständig.
Regierungsstatthalteramt Emmental
Amthaus
Dorfstrasse 21
3550 Langnau i.E.
Tel.: 031 635 34 50
E-Mail: rsta.em@jgk.be.ch
|
| |  |