«Am Fluss vor Zyt»
«Am Fluss vor Zyt»
«Am Fluss vor Zyt»
1

Publikation

31.10.2018

Überbauungsordnung nach Art. 21 und 22 Wasserversorgungsgesetz (WVG) für die Sicherung von öffentlichen Wasserleitungen und Erteilung der Baubewilligung

Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Lützelflüh

Projektverfasser: OSTAG Ingenieure AG, Bernstrasse 21, 3400 Burgdorf

Gesuch: UeO und Sicherung von öffentlichen Wasserleitungen mit Sonderbauwerken, inkl. Baubewilligung; Neubau Verbindungsleitung zwischen Lützelflüh (Burgackerstrasse) und Rüegsauschachen (Grundwasserpumpwerk Schlossberg

Benötigte Spezialbewilligungen:
- Baubewilligung; Kantonales Baugesetz, Art. 32 bis 44
- Gemeindestrasse; Kantonales Strassengesetz, Art. 68 und 69
- Kantonsstrasse; Kantonales Strassengesetz, Art. 68 und 69
- Wasserbaupolizeibewilligung; Kantonales Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau, Art. 48
- Naturgefahren; Kantonales Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau, Art. 7.2 und Baugesetz, Art. 6
- Fischereirechtliche Bewilligung; Bundesgesetzes über die Fischerei, Art. 8-10
- Stellungnahme Ufervegetation Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz, Art. 21 und 22
- Gewässerschutz; Kantonales Gewässerschutzverordnung, Art. 26.
- Stellungnahme Fruchtfolgeflächen

Standorte:
Gemeindegebiet Lützelflüh

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Auflage- und Einsprachefrist: Die Gesuchsakten werden während einer Dauer von 30 Tagen zur Einsichtnahme aufgelegt (31. Oktober 2018 bis 30. November 2018)

Auflageorte und Einsprachestelle:
Gemeindeverwaltung Lützelflüh

Mitwirkungsbegehren, Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lastenausgleich (Art. 30 Baugesetz) sind innerhalb der Einsprachefrist schriftlich und begründet, im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.


Lützelflüh, 23. Oktober 2018

Gemeinderat Lützelflüh

Kontakt

Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh

+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
Kontaktieren Sie uns per E-Mail

Öffnungszeiten

Montag
08.00 – 11.30 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr

Dienstag | Donnerstag 
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr

Freitag
08.00 – 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch
Ganzer Tag geschlossen

Emmental (öffnet neues Browserfenster)
Gotthelf Zentrum (öffnet neues Browserfenster)
EBau
eUmzug CH
 

2024. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».