«Am Fluss vor Zyt»
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Strassenbeleuchtung

22.06.2017

Informationen zum Beleuchtungskonzept

Per Ende 2016 hat die Einwohnergemeinde den Restwert der Strassenbeleuchtung von der BKW übernommen. In diesem Zusammenhang wurde der BKW auch die Erarbeitung eines Beleuchtungskonzepts in Auftrag gegeben.

Durch die Sanierung der öffentlichen Beleuchtung besteht die Möglichkeit, die teilweise ungenügenden Zustände der Beleuchtungen zu verbessern und zugleich, mit der Umstellung auf die LED-Technologie, den Energieverbrauch massiv zu senken. Die LED-Technologie trägt nicht nur zur Senkung des Energieaufwandes bei, sondern bringt auch grosse Vorteile punkto Lebenserwartung und Ausleuchtungsqualität der Leuchten mit. Ein weiterer Teil der Sanierung besteht darin, mancherorts die Fundamente und Kandelaber zu ersetzen. Bei einigen Fundamenten ist dies notwendig, da der Zementabschlusskragen rund um den Kandelaber Risse aufweist. Da mit den neuen Leuchten die Lichtpunkthöhe angehoben werden soll, sind diverse Kandelaber, bei welchen keine Verlängerung möglich ist, zu ersetzen. Ausserdem werden angefahrene Kandelaber mit starken Beschädigungen erneuert.

Strassenbeleuchtung 1

Im Beleuchtungskonzept der BKW werden die verschiedenen Prioritäten aufgezeigt. So wird die Sanierung in vier Etappen erfolgen. Gemäss den Prioritäten wurden die Lichtpunkte in vier verschiedene Kategorien / Etappen aufgeteilt. Somit soll erreicht werden, dass diejenigen Lichtpunkte mit dem grössten Handlungsbedarf zuerst saniert werden.


Strassenbeleuchtung 2


Das bis anhin am meisten eingesetzte Leuchtmittel, die Quecksilberdampf-Lampe, ist nicht mehr erhältlich. Aufgrund der schlechten Qualität und des hohen Energieaufwandes sind Produktion und Import von Quecksilberdampf-Lampen seit April 2015 verboten. Somit könnten die Leuchten bei einem Ausfall nicht ersetzt werden. Auch aus diesem Grund ist die Anpassung der öffentlichen Beleuchtung zwingend nötig.



Nach der Realisierung der vier Etappen werden mit dem übriggebliebenen Kredit SpezStrassenbeleuchtung 3ialprojekte gemäss dem Beleuchtungskonzept vorgenommen. Darunter sind beispielsweise Fusswege und Fussgängerstreifen zu verstehen, welche aktuell ungenügende Lichtverhältnisse aufweisen und durch weitere Lichtpunkte komplett neu oder verbessert beleuchtet werden sollen.

Von der Sanierung der öffentlichen Beleuchtung sind nur Lichtpunkte an Gemeindestrassen sowie weiteren öffentlichen Strassen und Wegen betroffen, nicht aber Kantonsstrassen.

Im Finanzplan 2017 – 2021 sind für die Umsetzung des Beleuchtungskonzepts ab 2017 während vier Jahren jeweils Fr. 80'000.00 vorgesehen. Unter Vorbehalt vom aktuell laufenden fakultativen Referendums, hat der Gemeinderat einen Gesamtkredit von Fr. 320'000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt.

Fakultatives Finanzreferendum

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