«Am Fluss vor Zyt»
«Am Fluss vor Zyt»
«Am Fluss vor Zyt»
1

Neue Schulorganisation

14.11.2014

Gemeinderatsbeschluss

Neue Schulorganisation - Gemeinderatsbeschluss

Der Gemeinderat hat unter Berücksichtigung aller Entscheidungsgrundlagen folgende neue Schulorganisation für die Schule Lützelflüh beschlossen:
   
Mehrjahrgangsklassen                  
Umsetzung auf das Schuljahr 2017/2018 
Die Umsetzung ist auf das Ende des Umbaus Primarschulhaus Lützelflüh angesetzt worden.

Oberstufe Grünenmatt               
Die Schliessung Oberstufe Grünenmatt und Integration der Schülerinnen und Schüler in Sek1 Lützelflüh ist auf Schuljahr 2015/2016 vorzunehmen.

Das Gesuch an die Erziehungsdirektion des Kantons Bern ist vom Ratsbüro unverzüglich einzureichen.

Schule Ranflüh
Die Oberstufe Ranflüh wird vorläufig beibehalten

Schule Egg                                  
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten Primarschulhaus Lützelflüh -> Schliessung Schule Egg und Integration der Schülerinnen und Schüler Egg im Primarschulhaus Lützelflüh auf Schuljahr 2017/2018
-    Wenn sich die Rahmenbedingungen für die Gemeinde (Finanzen, Vorgaben
     Kanton) nicht verbessern, kann mit dieser Variante für die Schülerinnen und
     Schüler Egg eine bestmögliche Anschlusslösung gefunden werden.
-    Das Gesuch an die Erziehungsdirektion ist fristgerecht einzureichen
     (Sommer 2016).

Time-out-Lösung                          
Das Time-out-Angebot in Ranflüh soll vorläufig weitergeführt werden.

Pufferstandort                              
Der Standort Ranflüh dient als Puffer für die Schule Lützelflüh.

Sek1                                            
Weiterhin ein durchlässiges Modell
Das Gesuch an die Erziehungsdirektion des Kantons Bern ist vom Ratsbüro unverzüglich einzureichen (Modelländerung von 3a zu 3b, Modell Spiegel).

Zeitrahmen                                   
Der Umsetzungszeitrahmen des Projektes gemäss Schlussbericht ist richtig und wird beschlossen.

Weiter hat der Gemeinderat Lützelflüh beschlossen, dass auf eine vollständige Integration gemäss Art. 17 VSG (Seiten 8/9 des Projektberichtes) verzichtet wird. Alle Schülerinnen und Schüler der Schule Lützelflüh sollen weiter nach Möglichkeit in den Regelklassen unterrichtet werden. Bei Bedarf jedoch soll es möglich sein, einzelne Schülerinnen oder Schüler in einer KbF-Klasse in Rüegsau unterrichten zu lassen.

Integration                                    
Die Schülerinnen und Schüler werden wie bis anhin und nach  Möglichkeit in den Regelklassen unterrichtet. Falls nötig findet der Unterricht für einzelne Schülerinnen und Schüler in der KbF-Klasse in Rüegsau statt.
Der Vertrag mit den Gemeinden Affoltern, Hasle und Rüegsau ist bis am 1.6.2015 nach den Vorschlägen der Gemeinde Lützelflüh zu überarbeiten.

Der ausführliche Schlussbericht kann als PDF heruntergeladen werden. Dem Gemeinderat, der Schulkommission und der Projektgruppe „Reorganisation Schulstrukturen“ war die Machbarkeit und Stabilität der Schulstrukturen wichtig. Die Behörden wollen eine gute und bezahlbare Schule, in der sich Kinder, Eltern und Lehrpersonen wohlfühlen und mit der sich Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger identifizieren können. Nach Abwägen der Vor- und Nachteile aller vorgestellten Modelle und unter Berücksichtigung der wichtigen Argumente der Stellungnahmen hat sich der Gemeinderat für die erwähnte neue Schulorganisation ausgesprochen. Es werden eine effiziente Schulstruktur, stabile Klassenorganisation, schlanke Führung und eine in die Zukunft gerichtete Pädagogik angestrebt und ermöglicht.

 Schlussbericht Schulreorganisation

Kontakt

Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh

+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
Kontaktieren Sie uns per E-Mail

Öffnungszeiten

Montag
08.00 – 11.30 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr

Dienstag | Donnerstag
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr

Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch
Ganzer Tag geschlossen

Emmental (öffnet neues Browserfenster)
Gotthelf Zentrum (öffnet neues Browserfenster)
EBau
eUmzug CH
 

2024. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen» und «Nutzungsbedingungen».