«Am Fluss vor Zyt»
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Gastgewerbliche Einzelbewilligung

01.10.2014

Anpassung Gesuchsformular

Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Das Gesuchsformular für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung wurde durch die Regierungsstatthalterämter überarbeitet. Neu muss bei einem Anlass mit Alkoholausschank nebst dem Jugendschutzkonzept eine Getränkekarte beigelegt werden. Dabei gilt zu beachten, dass der sogenannte Sirupartikel (Art. 28, Gastgewerbegesetz), angewendet wird. Das heisst, die Veranstalter haben an Anlässen mit Alkoholausschank mindestens drei alkoholfreie Getränke billiger anzubieten als das billigste alkoholhaltige Getränk in der gleichen Menge. Findet der Anlass draussen statt, bitte einen Situationsplan einreichen. Das ausgefüllte Gesuch ist spätestens 20 Tage vor dem Anlass bei der Gemeindeverwaltung Lützelflüh abzugeben. Die Bewilligung wird dann durch das Regierungsstatthalteramt Emmental ausgestellt. 

Hier gelangen Sie zu den Dokumenten:
Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung
Hinweisblatt
Jugendschutzkonzept
Hygienekonzept

 

Weitere Informationen entnehmen Sie der Homepage:
www.jgk.be.ch/regierungsstatthalter

Kontakt

Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh

+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
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