«Am Fluss vor Zyt»
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Ortsplanungsrevision

14.09.2010

Die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Lützelflüh wurde genehmigt

Ortsplanungsrevision

Die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Lützelflüh wurde mit Verfügung vom 18.2.2010 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt. In der Gemeinde steht somit vor allem im Feldheim und im Rüegsauschachen wieder eine grössere Baulandreserve zur Verfügung. Dies ermöglicht der Gemeinde, ihr sanftes aber stetiges Wachstum weiter fortzusetzen. Lützelflüh hat mit seiner ruhigen Lage, der schönen und intakten Landschaft und dem lebendigen Dorfgeschehen viel zu bieten, zudem sind die Baulandpreise im Vergleich zur Agglomeration tragbar.

Die Genehmigung der Ortsplanungsrevision umfasst folgende Unterlagen:
 

Die Kontaktpersonen im Zusammenhang mit dem neu zur Verfügung stehenden Bauland finden Sie unter Baulandangebote.

Aufgrund der Lärmsituation und einer Einsprache musste das Baugebiet Burgacker momentan sistiert werden. Nach intensiven Gesprächen und planerischen Massnahmen hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung die Sistierung des Baugebietes Burgacker aufgehoben. Die nötige Anpassung der UeO "Schützenweg-Brandis" wurde zudem ebenfalls bewilligt. Mit dieser Anpassung soll die Lärmsituation im Burgacker stark verbessert werden, ein Hauptargument der Einsprecher.

In der Zwischenzeit wurde von den Einsprechern jedoch Beschwerde gegen die Verfügung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung geführt. Es muss nun also der Entscheid des Rechtsamtes der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektions des Kantons Bern abgewartet werden.
 

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Einwohnergemeinde Lützelflüh
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CH-3432 Lützelflüh

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Fax +41 (0)34 460 16 00
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