«Am Fluss vor Zyt»
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Rückblick

08.12.2010

Gemeindeversammlung vom 29. November 2010

Gemeindeversammlung vom 29. November 2010
Die Gemeindeversammlung vom 29. November 2010 war mit 93 Stimmberechtigten und einigen Gästen sehr gut besucht. Die musikalische Einlage des Posaunenchors Lützelflüh-Grünenmatt zum Beginn sowie Zopf und Getränke zum Abschluss gaben der Gemeindeversammlung einen schönen Rahmen. Mit Christian Nussbaum, Einwohnergemeindepräsident, Alfred Zaugg, Gemeinderat und Hans Bärtschi, Gemeinderat wurden gleich drei Personen mit Dank, Geschenken und grossem Applaus aus Ihren Ämtern verabschiedet.
 
Folgende Traktanden wurden behandelt und von der Gemeindeversammlung ohne Gegenstimmen genehmigt:
 
Verkauf Schulhaus Oberried
Das Schulhaus Oberried kann nach Beschluss der Gemeindeversammlung zu einem Minimalpreis von Fr. 600'000.00 verkauft werden. Der Gemeinderat wird an seiner Sitzung vom 10.12.2010 dem einzigen Interessenten, welcher den geforderten Minimalbetrag offeriert hat, das ehemalige Schulhaus verkaufen können. Erfreulicherweise stammt die Käuferschaft aus Lützelflüh.
 
Voranschlag 2011
Der Voranschlag 2011 schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 431‘202.00
ab. Dieser Aufwandüberschuss kann jedoch vom vorhandenen Eigenkapital getragen werden, welches ca. 3 Mio. aufweist. Mit dem Buchgewinn aus dem Verkauf des Schulhauses Oberried werden zusätzliche Abschreibungen getätigt.
 
Externes Rechnungsprüfungsorgan
Die Fankhauser und Partner AG aus Huttwil wurde für die nächsten 4 Jahre als Rechnungsprüfungsorgan gewählt. Die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und dieser Firma läuft nun schon einige Jahre auf grosser Vertrauensbasis.
 
Reglemente
Das Schulreglement musste insofern angepasst werden, dass dem Gemeinderat in Art. 18 die Kompetenz erteilt wird, eine Tageschulverordnung zu erlassen. Diese Verordnung regelt die Umsetzung der Tagesschule in Lützelflüh.
 
Weiter wurde ein neues Reglement genehmigt, welches der Gemeinde erlaubt, Wasserversorgungsaufgaben an eine privat- oder öffentlichrechtliche Organisation zu übertragen. Dies kommt momentan bei der Wasserversorgung in Trachselwald zur Anwendung. Dieses Gebiet wird neu von der Wasserversorgungsgenossenschaft Sumiswald mit Wasser versorgt.
 
Dändlikerhaus AG - Bürgschaftsverpflichtung
Aufgrund der veränderten Rechtsgrundlage des Dändlikerhauses (neue eine AG) musste die bestehende Bürgschaftsverpflichtung vom Verein an die AG übertragen werden.
 
Gemeinderat Lützelflüh

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