15.04.2021
Aktuelle Situation
Stand: 15. April 2021
Auf Grund der aktuellen Lage und der Beschlüsse von Bund und Kanton werden die Massnahmen ab 19. April 2021 erneut gelockert. Wir bitten Sie, die Hygiene- und Verhaltensregeln strikt zu befolgen, damit sich das neue Coronavirus nicht wieder stärker verbreiten kann.
Maskenpflicht
Es gilt eine generelle Maskenpflicht:
Turnhallen, Aula, Mehrzweckhallen
Die gemeindeeigenen Liegenschaften werden unter Einhaltung von vereinsspezifischen Schutzkonzepten wieder geöffnet Das Schutzkonzept der Gemeindeverwaltung Lützelflüh ist entsprechend einzuhalten.
Bis 20 Jahre: uneingeschränkt Sport und Kultur
Der Bundesrat erweitert die möglichen Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Er hebt zum einen die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport und in der Kultur von 16 auf 20 Jahre (Jahrgang 2001) an. Zum anderen sind neu auch Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne Publikum wieder erlaubt. Kinder- und Jugendchören ist das Singen wieder gestattet. Ausserdem sind Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendtreffs wieder zugänglich.
Aktivitäten für Erwachsene bis zu 15 Personen
Die Vorgaben für sportliche und kulturelle Aktivitäten werden neu auch für Erwachsene im Amateurbereich gelockert, für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen. Auch Wettkämpfe sind unter diesen Voraussetzungen wieder erlaubt. Draussen muss dabei entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden.
Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt, im Aussenbereich weiterhin nur, wenn eine Maske getragen wird.
Private Veranstaltungen und Menschenansammlungen
Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. In Innenräumen wird die Anzahl auf 10 Personen beschränkt.
Veranstaltungen mit Publikum sind mit Einschränkungen wieder möglich
Gastgewerbebetriebe
Restaurants und Bars können ab dem 19. April 2021 ihre Terrassen wieder öffnen. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von sämtlichen Personen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden. Diskotheken und Tanzlokale bleiben geschlossen. Weil viele Gastrobetriebe mit dieser Regelung noch nicht kostendeckend wirtschaften können, wird die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche wie bisher fortgeführt.
Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe
Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe sollen analog zu Läden und Museen ihre Innenbereiche wieder öffnen können. Damit sind auch Zoos und botanische Gärten wieder vollständig zugänglich. In Innenräumen muss immer eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten werden. Der Innenbereich von Wellnessanlagen und Freizeitbädern bleibt hingegen geschlossen.
Feuerwehrübungen Feuerwehr Brandis
Ab dem 26. April 2021 wird der Übungsdienst wieder aufgenommen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Feuerwehr Brandis.
Kurzarbeit
Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion bietet auf seiner Webseite verbindliche Bestimmungen und Informationen für Unternehmen an, die aufgrund des Auftretens des Coronavirus Kurzarbeit voranmelden wollen. Das Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) hat zudem eine Hotline (058 462 00 66) für Unternehmen eingerichtet.
Massnahmen des Bundes
Massnahmen des Kantons Bern
Massnahmen der Gemeinde
Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh
+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
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