Abfallentsorgung  Informationen zur Abfallentsorgung erhalten Sie unter folgendem Link oder auf dem Merkblatt.
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AHV-Zweigstellen  Die AHV-Zweigstelle Lützelflüh ist als Verbindungsstelle zwischen den Versicherten und der Ausgleichskasse des Kantons Bern für folgende Bereiche der Sozialversicherung zuständig:
Erfassung der Beitragspflichtigen (Selbständigerwerbende, Firmen, Vereine, Nichterwerbstätige, Hausdienstarbeitgeber); Leistungen der AHV + IV; Hilflosenentschädigung (HE); Erwerbsausfallent-
schädigungen (EO); Mutterschaftsentschädigungen (MSE); Ergänzungsleistungen (EL); Familienzulagen (FZ)
Weiterführende Informationen erhalten Sie auch unter folgenden Links:
Gerne erteilen wir Auskünfte und geben Formulare und Merkblätter ab. Sämtliche Formulare und Merkblätter können auch auf der Internetseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern (http://www.akbern.ch/) abgerufen werden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die ordentliche Altersrente 3 bis 4 Monate vor Erreichen des Rentenalters anzumelden ist.
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Heimatschein  Falls Sie einen neuen Heimatschein bestellen müssen, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Heimatort zuständige Zivilstandsamt. Für Personen mit Heimatort Lützelflüh ist das Zivilstandsamt Emmental, Marktstrasse 7, 3550 Langnau i.E., zuständig.
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Pass und Identitätskarte  Seit dem 01.03.2010 sind Pässe und Identitätskarten nicht mehr bei den Wohnsitzgemeinden, sondern bei 7 neuen kantonalen Ausweiszentren zu beantragen. Die Zentren befinden sich in Bern, Biel, Thun, Courtelary, Interlaken, Langenthal und Langnau i.E. Die persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Ausweises ist nur nach vorgängiger Terminreservation möglich (Tel. 031 635 40 00 oder www.schweizerpass.ch).
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Tagesfamilien Emme plus  Die Institution Tagesfamilien Emme plus vermittelt zwischen Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr(e) Kind(er) benötigen, und Personen, die eine familienergänzende Betreuung anbieten. Sie berät und unterstützt die Tagesfamilien, bietet gute Aus- und Weiterbildungen an und ist für das Inkasso der Elternbeiträge und für die Entlöhnung der Betreuungsperson verantwortlich.
Für Lützelflüh zuständige Vermittlerin:
Renate Schwander
Gempenstrasse 8
3415 Hasle-Rüegsau
Tel: 034 461 44 35
E-Mail
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Altersheime  Alters- und Pflegeheim Dändlikerhaus Ranflüh
Hinterdorf 2
3439 Ranflüh
Tel. 034 496 20 00
Alters- und Pflegeheim Hasle-Rüegsau
Gerbestrasse 3
3415 Rüegsauschachen
Tel. 034 460 77 00
Gemeinschaftshaus im Oberdorf
Gotthelfstrasse 11b
3432 Lützelflüh
Tel. 034 556 85 58
www.wog-imoberdorf.ch
Altersleitbild
Das Altersleitbild der Gemeinden Hasle b.B., Rüegsau und Lützelflüh gibt mit seinen Anhängen I, II, und III umfassend Einblick in die Altersarbeit der Gemeinden.
Wer angewiesen ist auf Hilfe im Alltag kann auf ein reiches Angebot zurückgreifen.
| Flyer zur Wohngenossenschaft im Oberdorf
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Sozialdienst Region Trachselwald  Die gesetzliche Sozialhilfe soll jeder Person die Führung eines menschenwürdigen und eigenverantwortlichen Lebens ermöglichen. Jede bedürftige Person hat Anspruch auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe.
Der Sozialdienst Region Trachselwald führt zwei Beratungsstellen: eine in Sumiswald, eine in Huttwil. Personen aus der Gemeinde Lützelflüh wenden sich für eine Beratung an die Beratungsstelle in Sumiswald.
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Spitex  Spitalexterne Hilfe und Pflege zu Hause hilft bei Krankheit, Behinderung, bei Schwangerschaftskomplikationen, nach einer Geburt, Rekonvaleszenz, Gebrechlichkeit und Krisensituationen mit Beratung, Abklärung, pflegerischer und hauswirtschaftlicher Betreuung.
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Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen  Für das Ausstellen von Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen ist das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig. Die Gesuchsformulare können unter folgendem Link oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und sind bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Gesuche um Erneuerung einer Parkkarte sind direkt beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt einzureichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter obigem Link.
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Schwimmbad  | Badeordnung des Freibades Lützelflüh
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Feuerwehr Brandis  Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer sind vom 1. Januar des Jahres, in dem sie das 20. Altersjahr vollenden, bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie das 48. Altersjahr vollenden, der Feuerwehrpflicht unterstellt. Wer nicht aktiven Feuerwehrdienst leistet, ist ersatzabgabepflichtig. Wer aktiven Feuerwehrdienst leisten möchte, kann dies entweder dem Feuerwehrkommandanten, Martin Stalder, Tel. 079 253 12 41, oder der Gemeindeverwaltung, Tel. 034 460 16 11, E-Mail, mitteilen. Im Herbst finden jeweils Rekrutierungsgespräche statt.
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Wochenaufenthalt  Personen, welche sich zum Berufs-, Studien- oder Heimaufenthalt in einer anderen Gemeinde aufhalten, sind verpflichtet, einen Heimatausweis bei der Aufenthaltsgemeinde zu hinterlegen. Der Heimatausweis wird durch die Einwohnerkontrolle, wo der Heimatschein hinterlegt ist, ausgestellt.
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Betreibungsregisterauszug  Einwohnerinnen und Einwohner von Lützelflüh können Auszüge aus dem Betreibungsregister am Schalter des Betreibungs- und Konkursamt in Burgdorf bestellen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link.
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Handlungsfähigkeitszeugnis  Handlungsfähigkeitszeugnisse werden von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) des Wohnortes ausgestellt. Für Lützelflüh ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Emmental zuständig.
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Wohnsitzbescheinigung  Wohnsitzbescheinigungen werden für alle möglichen Angelegenheiten benötigt, so zum Beispiel bei Einbürgerungen, Anmeldung an einer Schule oder Rentenansprüchen. Sie können mit untenstehenden internen Formular, telefonisch oder per E-Mail bestellt werden.
Die Wohnsitzbescheinigung kostet pro Stück CHF 20.00 und bei Versand CHF 26.00.
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Geburtsurkunde  Geburtsurkunde können beim zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes bestellt werden. Für Personen mit Geburtsort Lützelflüh ist das Zivilstandsamt Emmental, Marktstrasse 7, 3550 Langnau i.E., zuständig.
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Mütter- und Väterberatung  Das kostenlose Beratungsangebot der Mütter- und Väterberatung rund um Gesundheit, Entwicklung und Erziehung richtet sich an Familien mit Kindern ab Geburt bis zum vollendeten 5. Lebensjahr.
Mehr zu den verschiedenen Beratungsangeboten in unserer Gemeinde oder in der Nähe finden Sie unter dem Link unterhalb
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Benützung von Räumen und Anlagen  Sämtliche Räume und Anlagen der Einwohnergemeinde Lützelflüh dienen in erster Linie demjenigen Zweck, für welchen sie seinerzeit erstellt worden sind. Wenn die gegebene Nutzung dieser Räume und Anlagen nicht beeinträchtigt wird, können sie durch Vereine und Dritte mit Bewilligung benutzt werden. Dauerbenutzungen sind möglich.
| Benützungsordnung für Räume und Sportanlagen inkl. Tarif Gesuch um Benützung von Räumen der Einwohnergemeinde Lützelflüh
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Hundetaxe  Die Gemeinde erhebt eine Hundetaxe gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes. Die Hundetaxe beträgt jährlich für den 1. Hund Fr. 50.00, für jeden weiteren Hund Fr. 80.00. Taxpflichtig sind die HundehalterInnen welche am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben.
Seit 01.01.2007 müssen alle Hunde mit einem Chip versehen und in der Datenbank Amicus registriert sein. Für die Kennzeichnung mit einem Chip und die Registrierung wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt. Beachten Sie auch, dass alle Abgänge im Amicus registriert werden müssen. www.amicus.ch, Tel. 0848 777 100; E-Mail.
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Tiermeldestelle für Findeltiere  Bei vermissten oder gefundenen Tieren ist der Berner Tierschutz die zuständige Meldestelle im Kanton Bern und ist unter folgenden Telefonnummern erreichbar:
Vermisste Tiere: |
0900 1844 00 (Fr. 1.95 / Min.) |
Gefundene Tiere: |
0800 1844 00 (kostenlos) |
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link.
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Wildhüter  Für die Gemeinde Lützelflüh zuständig:
Schwarzenbach Thomas
Tel. 0800 940 100 + 2 3 3 3
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Todesfall - was ist zu tun? 
- Wenn der Todesfall zu Hause eingetreten ist, unverzüglich einen Arzt benachrichtigen; er stellt die ärztliche Todesbescheinigung zu Handen des Zivilstandsamtes aus.
- Einer der nächsten Angehörigen/Verwandten meldet den Todesfall durch persönliche Vorsprache beim Zivilstandsamt des Sterbeortes. Dabei sind die ärztliche Todesbescheinigung, der Niederlassungsausweis und das Familienbüchlein (für Verheiratete) vorzuweisen.
Zuständiges Zivilstandsamt bei Todesfall in der Gemeinde Lützelflüh:
Zivilstandskreis Emmental, Marktstrasse 7, 3550 Langnau i.E., Tel. 031 635 41 50.
- Bestattungsart festlegen (Erdbestattung oder Kremation).
- Bestattungsinstitut mit der Organisation der Bestattung beauftragen oder selber organisieren (Todesanzeige, Leidzirkulare, Friedhofgärtner).
- Termin für die Beerdigung/Urnenbeisetzung mit dem zuständigen Pfarramt absprechen (Trauergottesdienst/Abdankung).
Pfarramt Lützelflüh, Tel. 034 461 15 08
Pfarramt Grünenmatt, Tel. 034 431 14 26
Die Mitteilung des Todesfalles an die Wohnsitzgemeinde erfolgt durch eine Todesmitteilung des Zivilstandsamtes. Auf Grund dieser Todesmitteilung nimmt die Wohnsitzgemeinde die Meldung des Todesfalles an die verschiedenen Abteilungen vor (Siegelungsbeamter, Einwohnerkontrolle, Steuerbüro, Finanzverwaltung, AHV-Zweigstelle etc.).
Bei jedem Todesfall muss innert 7 Tagen nach Eintritt des Todes ein Siegelungsprotokoll aufgenommen werden. Der Siegelungsbeamte / die Siegelungsbeamtin der Gemeinde Lützelflüh vereinbart dazu mit den Angehörigen einen Termin.
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Auslandaufenthalte  Schweizerinnen und Schweizer, die für längere Zeit ins Ausland gehen, jedoch beabsichtigen, wieder an die bisherige Adresse zurückzukehren, müssen sich nicht abmelden, sofern der Auslandaufenthalt weniger als ein Jahr dauert. Bei einem Auslandaufenthalt von über einem Jahr hat eine Abmeldung zu erfolgen. Es ist rechtzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen, um steuerrelevante Fragen zu klären. Weiter ist eine Vertreteradresse in der Schweiz anzugeben.
| Themen ABC zu Auslandaufenthalt / Auswanderung
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Datensperre  Die Einwohnerdienste erteilen einer Privatperson auf schrifltiches, begründetes Gesuch oder persönliche Vorsprache Auskunft über folgende freie Einwohnerdaten:
- Name und Vorname
- Jahrgang
- Beruf
- Geschlecht
- Adresse
- Zivilstand
- Heimatort
- Datum des Zu- bzw. Wegzuges
Aufgrund von Art. 13 des Datenschutzgesetzes des Kantons Bern kann ein Gesuch zur Sperrung der Einwohnerdaten eingereicht werden. Die Sperrung kann sich auf Sie, Ihr/e EhepartnerIn und die minderjährigen Familienangehörigen beziehen. Die Sperrung bezieht sich nicht auf Daten, die bei der Kirchgemeinde, einem Gemeindeverband oder beim Kanton registriert sind.
Gründe für Datensperren sind:
- Schutz vor Neid und Missgunst
- Schutz vor Belästigungen
- Sicherheitsprobleme
- Zusätzlicher Schutz vor Privatsphäre
- Schutz der Familienangehörigen und des gemeinschaftlichen Zusammenlebens
Das Gesuch (mit Angabe der Personalien) kann bei der Einwohnerkontrolle eingereicht werden.
Die Bekanntgabe bestimmter Einwohnerdaten können trotz Sperrung erfolgen, wenn die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.
| Gesuch Datensperre
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Personenstandsausweis  Personenstandsausweise können beim zuständigen Zivilstandsamt des Heimatortes bestellt werden.
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Lebensmittelkontrolleur  Die Lebensmittelkontrolle wird vom
Kantonalen Laboratorium Bern, Abteilung Lebensmittelinspektorat, Muesmattstrasse 19, 3000 Bern 9, Tel. 031 633 11 55, wahrgenommen.
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Trinkwasserqualität  Die Qualität des Trinkwassers sowie die Wasserhärte finden Sie im unten aufgeführten Dokument.
| Trinkwasserqualität 2020
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bfu-Sicherheitsdelegierter  Der bfu-Sicherheitsdelegierter der Gemeinde Lützelflüh ist:
Reto Gsell
Tel. 034 461 71 88
E-Mail
| Vorstellung des bfu-Sicherheitsdelegierten
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Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterstützungsbeiträgen  Wenn Vater oder Mutter ihre Unterhaltspflichten gegenüber einem unmündigen Kind nicht erfüllen, so leistet der Sozialdienst Region Trachselwald auf Gesuch hin unentgeltliche Hilfe bei der Vollstreckung der Unterhaltsansprüche. Gleichzeitig kann auch dem obhutsberechtigten Elternteil für seinen eigenen Unterhaltsanspruch Inkassohilfe gewährt werden.
Kommen die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nach, so hat das unmündige sowie das mündige Kind, dass seine Ausbildung ordentlicherweise noch nicht abgeschlossen hat, Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge.
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Arbeitslosigkeit  Bei Arbeitslosigkeit melden Sie sich bitte beim RAV Burgdorf.
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Schulen  Die Schulen Lützelflüh bestehen aus den fünf teilautonomen Schulen: Primarschule Dorf, Schule Egg, Schule Grünenmatt, Schule Ranflüh und Sekundarstufe I. Seit dem 01.08.2006 werden die Schulen durch eine Gesamtschulleitung geleitet. Dadurch wird eine Trennung von strategischer und operativer Führung der Schulen Lützelflüh erreicht. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link.
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Schulferien  |
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Tagesstrukturen  | Tagesschulverordnung Anmeldeformular für die Tagesstrukturen Konzept Tagesschulangebote Lützelflüh
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Kindergarten  | | | |
Feuerwerk  Für Feuerwerke, welche ab 22.00 Uhr abgebrannt werden, bedarf es einer Bewilligung. Diese Regelung gilt nicht für den 1. August und Silvester. Das schriftliche Gesuch ist frühzeitig bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt Fr. 20.00
| Gemeindepolizeireglement
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Gastgewerbebewilligung  Wenn bei öffentlichen Anlässen Getränke oder Speisen verkauft werden, ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung des Regierungsstatthalteramtes erforderlich. Das Gesuchsformular kann unter folgendem Link heruntergeladen werden. Werden alkoholische Getränke verkauft, ist zwingend ein Jugendschutzkonzept auszufüllen (siehe entsprechendes Formular bei den Dokumenten) sowie eine Getränkekarte beizulegen. Bei der Getränkekarte gilt es zu beachten, dass mindestens drei nicht alkoholische Getränke günstiger angeboten werden, als das günstigste alkoholhaltige Getränk. Ein Hygienekonzept ist zu erstellen und für allfällige Kontrollen durch den Lebensmittelkontrolleur bereit zu halten.
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Lotto / Tombola  Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Weitere Informationen finden Sie unter dem untenstehenden Link.
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Gebühren Kehricht, Abwasser, Wasser  Die aktuellen Gebühren können Sie dem unten aufgeführten Dokument entnehmen.
| Gebühren Kehricht Abwasser und Wasser
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Baugesuch  Grundsätzlich brauchen Sie für alle baulichen Veränderungen wie Bauten, Anlagen und Vorkehren auf und unter der Erdoberfläche sowie in Gewässern, die unter die Bestimmungen der Baugesetzgebung fallen, eine Baubewilligung.
Baubewilligungsformulare können bei der Bauverwaltung bezogen oder unter untenstehenden Link heruntergeladen werden. Neu gibt es auch die Möglichkeit das Baugesuch elektronisch via eBau einzureichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Homepage. Bis zur gesetzlichen Anpassung ca. 2021 müssen uns die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen auch noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.
Die Bauverwaltung berät Sie gerne in allen Fragen rund um das Baubewilligungsverfahren.
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Energieberatungsstelle  Die Energieberatungsstelle ist für Fragen im Bereich der Energie sowie der nachhaltigen Entwicklung zuständig.
Unter der Federführung der Regionalkonferenz Emmental wird die Energieberatungsstelle Emmental mit Standort in Langnau betrieben. Ziel der Beratung ist eine rasche unkomplizierte Beratung in sämtlichen Energiefragen mit Schwerpunkt im Gebäudebereich unter Berücksichtigung der neuesten Technologien, welche produkt- und firmenneutral ist. Die Dienstleistungen der Energieberatungsstelle bestehen im Wesentlichen aus Wissenstransfer, Vorgehensberatung und Coaching. Erstmalige Beratungen am Telefon, per Mail/Brief oder in den Büros der Energieberatungsstelle sind für Ratsuchende kostenlos. Beratungen vor Ort sind gegen einen kleinen Unkostenbeitrag möglich. Die drei Energieberater der Region Emmental, Peter Kast, Daniel Sutter und Christoph Gubser stehen Ihnen unter der Nummer 034 402 24 94 zur Verfügung.
| Energiespartipps
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Zonenplan und Baureglement  Der Zonenplan legt die Bauzone und ihre Einteilung, die Landwirtschaftszone, die Bauernhofzone, die Weiler- oder Erhaltungszonen und die weiteren Nutzungszonen fest. Er bezeichnet die Schutzgebiete, die Gefahrengebiete und die Immissionsgebiete. Der Zonenplan kann hier eingesehen werden (Zonenplan1 = Lützelflüh-Dorf, Lützelflühschachen, Oberried, Lauterbach; Zonenplan2 = Grünenmatt, Trachselwald, Ramsei, Ranflüh). Auszüge aus dem Zonenplan können bei der Bauverwaltung bestellt werden.
Im Zonenplan Gewässerräume werden die Gewässerräume für das ganze Gemeindegebiet festgelegt.
Das Baureglement enthält die allgemeinen Bauvorschriften der Gemeinde, die Vorschriften zum Zonenplan sowie allenfalls abgaberechtliche Bestimmungen. Das Baureglement kann hier heruntergeladen werden.
| Zonenplan 1 Zonenplan 2 Baureglement Zonenplan Gewässerraum Lützelflüh Nord Zonenplan Gewässerraum Lützelflüh Süd Zonenplan Gewässerraum_Lauterbach_Oberried
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Feuerbrand  Der Feuerbrand ist eine hoch ansteckende, gemeingefährliche und meldepflichtige Bakterienkrankheit. Verursacht durch das Bakterium Erwinia amylovora, bedroht er die Kern- und Obstbäume (Apfel, Birnen, Quitten) und verschiedene Zier- und Wildpflanzen
Grundsätzlich ist Feuerbrand nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig, ausser im Kanton Wallis. Der Grund dafür ist, dass man über die Jahre gelernt hat, damit umzugehen. Es wird nun stärker auf die Eigenverantwortung gesetzt.
Bei einem Verdachtsfall die Pflanze nicht berühren und bei allfälligen Fragen die untenstehenden Auskunftsstellen kontaktieren.
Auskunftsstellen:
Werkhof Lützelflüh
Mühlegasse 30
3432 Lützelflüh-Goldbach
Tel. 034 461 30 24
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Rütti
3052 Zollikofen
Tel. 031 636 49 10
| Feuerbrand
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Kaminfeger  Mit der Aufhebung des Kaminfegermonopols sind Sie ab dem 1.1.2021 für die Reinigung von Heizungen zuständig. Wer die Reinigung übernimmt, bleibt Ihnen vorbehalten. Einzige Voraussetzung: der beauftragte Betrieb muss konzessioniert sein. Weitere Infos entnehmen Sie dem untenstehenden Link.
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Tageskarten Gemeinde  Die Tageskarten können bis zum Reisetag zu den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Reservierte, jedoch nicht abgeholte Karten, werden zum Preis von Fr. 44.00 und einer Umtriebsentschädigung von Fr. 10.00 in Rechnung gestellt.
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Fundbüro  Auf der Gemeindeverwaltung Lützelflüh wird ein Fundbüro geführt. Wer einen Gegenstand verloren hat, kann sich bei uns melden. Gefundene Gegenstände sind bei uns abzugeben. Diese werden fünf Jahre von uns aufbewahrt.
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Kindes- und Erwachsenenschutz  Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Mit diesem Themenbereich befassen sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Ihre wichtigsten Aufgaben sind:
Kindesschutz
- Kindeswohl & Kindesschutz
- Vaterschaft
- Elterliche Sorge
- Unterhalt
- Besuchsrecht
- Kindesvermögen
- Zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen
- Gefährdung des Kindeswohls
Erwachsenenschutz
- Vorsorgeauftrag
- Patientenverfügung
- Vertretung bei Urteilsunfähigkeit
- Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen
- Beistandschaft
- Fürsorgerische Unterbringung / Zwangsmassnahmen
- Gefährdungsmeldung
- Private Mandatstragende
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Einbürgerungen  Die Gesuchsformulare beim ordentlichen Einbürgerungsverfahren sind bei der Gemeindeverwaltung einzureichen, diejenigen beim erleichterten Einbürgerungsverfahren beim Staatssekretariat für Migration. Die Formulare können beim Staatssekretariat für Migration bezogen werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link.
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Reglemente und Verordnungen  Hier finden Sie die Erlasse (Reglemente und Verordnungen) der Einwohnergemeinde Lützelflüh.
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Steuern  Die Gemeindeverwaltung erfüllt im Bereich Steuern folgende Aufgaben: Auskünfte bei Fragen und Problemen, Registerführung, Eingangskontrolle der Steuererklärungen, Gemeindesteuerteilungen, Quellensteuer, amtliche Bewertung der Grundstücke, Liegenschaftssteuer, Feuerwehrersatzabgabe. Auf schriftliche Anfrage mit Interessennachweis erteilen wir Auskünfte über Steuerzahlen von natürlichen und juristischen Personen sowie über amtliche Bewertungen. Die Gebühr beträgt Fr. 10.00 und wird in Rechnung gestellt. Auf der Homepage der kantonalen Steuerverwaltung (folgender Link) erhalten Sie weitere Informationen in Steuerfragen.
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Strafregisterauszug  Strafregisterauszüge können online unter folgendem Link oder bei der Poststelle bestellt werden.
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Stundenpläne  Hier finden Sie die Stundenpläne der Schulen und Kindergärten der Gemeinde Lützelflüh
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Erwachsenenbildung  |
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Zivilstandsamt Kreis Emmental  Lützelflüh ist dem Zivilstandsamt Kreis Emmental angeschlossen. Bei Bestellung von Zivilstandsdokumenten (Heimatschein, Familienausweis, Geburtsschein, Personenstandsausweis) wenden Sie sich bitte direkt an das Zivilstandsamt.
Zivilstandsamt Kreis Emmental
Marktstrasse 7
3550 Langnau im Emmental
Tel.: 031 635 41 50
E-Mail: za.et.zbd@be.ch
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Betreibungs- und Konkursamt Emmental-Oberaargau  Für die Gemeinde Lützelflüh ist das Betreibungs- und Konkursamt Emmental-Oberaargau zuständig. Für diesbezügliche Anliegen wenden Sie sich bitte direkt an das Betreibungsamt Emmental-Oberaargau oder das Konkursamt Emmental-Oberaargau.
Betreibungsamt Emmental-Oberaargau
Dienststelle Emmental
Dunantstrasse 7c
3400 Burgdorf
Tel.: 031 635 51 77
E-Mail: ba.emo-dst-em@jgk.be.ch
Konkursamt Emmental-Oberaargau
Jurastrasse 22
4900 Langenthal
Tel.: 031 636 33 40
E-Mail: ka.emo-dst-emo@jgk.be.ch
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Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau  Die regionale Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau ist zuständig für alle Schlichtungsgesuche.
Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau
Dunantstrasse 3
3400 Burgdorf
Tel.: 031 635 51 51
E-Mail: Schlichtungsbehoerde.Burgdorf@justice.be.ch
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Zivilschutz  Lützelflüh ist dem Zivilschutz Trachselwald PLUS angeschlossen. Geschäftsstelle Trachselwald PLUS, Schachenweg 6, Postfach 36, 3432 Lützelflüh, Tel. 034 461 61 05.
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Regierungsstatthalteramt  Für Lützelflüh ist das Regierungsstatthalteramt Emmental zuständig.
Regierungsstatthalteramt Emmental
Amthaus
Dorfstrasse 21
3550 Langnau i.E.
Tel.: 031 635 34 50
E-Mail: RSTA.Emmental@be.ch
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ÖREB-Kataster  Die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) auf einen Klick
Grundlegende Informationen für alle, die ein Grundstück besitzen, ein Haus bauen möchten oder sich mit Immobilien beschäftigen.
Für die Nutzung von Grundstücken gibt es in der Schweiz zahlreiche Gesetze, Verordnungen und behördliche Einschränkungen – die sogenannten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB). Zonenpläne geben beispielsweise die erlaubte Bauhöhe in einer bestimmten Zone vor und Baulinienpläne legen den Mindestabstand zwischen Haus und Grundstücksgrenze fest. Für die Abklärungen der wichtigsten Beschränkungen bietet der sogenannte ÖREB-Kataster Hand. Der Kataster ist ein praktisches interaktives Informationssystem, das eine Übersicht über die relevantesten ÖREB umfasst. Es bietet unter anderem Informationen zu folgenden Kategorien, die in verschiedene Themen unterteilt sind:
- Wasser
- Raumplanung
- Lärm
- Flughäfen
- Eisenbahnen
- Belastete
- Standorte
- Strassen
- Wald
| Merkblatt ÖREB Kataster
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KITA Sumis  KITA Sumis
Spitalstrasse 16
3454 Sumiswald
Tel. 034 431 44 44
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Kita Emme plus  |
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