«Geng gäbig gläge»
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Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Für die Durchführung von öffentlichen Anlässen, bei welchen Getränke oder Speisen verkauft werden, benötigen Sie in den meisten Fällen eine gastgewerbliche Einzelbewilligung des Regierungsstatthalteramtes. Das Gesuchsformular finden Sie auf der Homepage der Regierungsstatthalterämter (siehe untenstehender Link).

Seit 2024 ist es in der Gemeinde Lützelflüh möglich, das Gesuch digital auszufüllen. Auch diesen Link finden Sie auf der Homepage der Regierungsstatthalterämter. Die Anleitung zum Ausfüllen dieses digitalen Formulars finden Sie unter dem Link "Digitales Gesuchsformular gastgewerbliche Einzelbewilligung".

Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeschreiberei Lützelflüh gerne zur Verfügung.

Digitales Gesuchsformular gastgewerbliche Einzelbewilligung
Regierungsstatthalterämter Kanton Bern
Gemeindeschreiberei
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen

Kontakt

Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh

+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
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