«Geng gäbig gläge»
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Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen

Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen

Für das Ausstellen von Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen ist das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig. Die Gesuchsformulare können unter folgendem Link oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und sind bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Gesuche um Erneuerung einer Parkkarte sind direkt beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt einzureichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter obigem Link.

Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen
Gemeindeschreiberei
Behinderung

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Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh

+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
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