Die Schwellenkorporation Lützelflüh nimmt als öffentlich-rechtliche Körperschaft die ihr durch das Organisationsreglement der Gemeinde Lützelflüh übertragenen Wasserbaupflichten wahr und erfüllt diese im Rahmen der geltenden Wasserbaugesetzgebung. Bei der Ausführung der Unterhalts- und Verbauungsarbeiten hält sich die Schwellenkorporation an die Verfahrensregeln des WBG und der Wasserbauverordnung (WBV) und beachtet deren Planungs- und Handlungsgrundsätze (Art. 15 ff WBG). Die Schwellenkorporation vertritt die Gemeinde als Erfüllungspflichtige im Schwellenverband Emme II. Sektion. Für Verbauungen und Unterhaltsarbeiten an der Emme ist das Verbandsreglement des Schwellenverbandes Emme II. Sektion massgebend.
Reglement der Schwellenkorporation Lützelflüh
Vorstand der Schwellenkorporation:
◾Bärtschi Alfred (Präsident)
◾Habegger Jürg
◾Herren Beat
◾Lehmann Hans
◾Lüthi Hermann
◾Probst Max
◾Stalder Martin
◾Zaugg Beat (Vertreter Gemeinderat)
◾Zingg Stephan (Kassier)
◾Hofer Heinz (Sekretär)
Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh
+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
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