Öffentliche Auflage
25.03.2026
Ortsplanungsrevision Lützelflüh nach Art. 60 Abs. 3 BauG
Die Gemeindeversammlung hat am 09.03.2026 die Ortsplanungsrevision 2020+ mit verschiedenen Anpassungen beschlossen. Gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) werden die vorgenommenen Änderungen zur öffentlichen Auflage gebracht.
Die Auflage besteht aus folgendem Dokument:
• Auflagedossier nach Art. 60 Abs. 3 BauG
Folgende Änderungen hat die Gemeindeversammlung am 09.03.2026 beschlossen:
• Anpassung Baureglement, Grenzabstände in verschiedenen Zonen
• Anpassung Zonenplan, Zonenzuweisung im Unterdorf
• Anpassung Schutzplan, Landschaftsschongebiet in Ranflüh
Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 25.03. bis 24.04.2026, in der Gemeindeverwaltung Lützelflüh öffentlich auf und können auf www.luetzelflueh.ch eingesehen werden. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Eingaben dürfen sich nur gegen die geänderten Unterlagen richten.
