Fakultatives Finanzreferendum

30.04.2020

Umbau Aufbahrungshalle Friedhof Lützelflüh

PUBLIKATION ANZEIGER BURGDORF
30.04.2020

Der Gemeinderat hat am 27. April 2020 für den Umbau der Aufbahrungshalle auf dem Friedhof Lützelflüh einen Investitionskredit in der Höhe von Fr. 170'000.00 bewilligt. Weitere Informationen zu diesem Projekt sind auf der Homepage der Gemeinde Lützelflüh zu finden.

Nach den Bestimmungen in Art. 15 des Organisationsreglements (OgR) unterliegt die erwähnte Kreditbewilligung durch den Gemeinderat dem fakultativen Finanzreferendum. Nach Art. 32 Abs. 1 OgR können mindestens 5% der Stimmberechtigten dagegen das Referendum ergreifen (total ca. 3'350 Stimmberechtigte). Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Bekanntmachung. Bei Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung gerne zur Verfügung.
Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat nach Art. 34 OgR die Vorlage innert 8 Monaten der Gemeindeversammlung zum Entscheid.

Ein allfälliges Referendum mit den erforderlichen Unterschriften ist bis spätestens am 2. Juni 2020 bei der Gemeindeverwaltung Lützelflüh zu deponieren.

Lützelflüh, 27. April 2020

Der Gemeinderat

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