Fakultatives Finanzreferendum

20.08.2018

Steuerung Wasserversorgung Lützelflüh

Der Gemeinderat hat am 11.06.2018 einen Investitionskredit von Fr. 166‘500.00 für die neue Steuerung der Wasserversorgung Lützelflüh genehmigt. Die Steuerung der Wasserversorgung Lützelflüh (über das Handynetz) soll mit einer Leitzentrale vom Pumpwerk Schlossberg der WVG Rüegsau aus erfolgen. Auf der Homepage der Gemeinde Lützelflüh wird über das Gesamtprojekt informiert.

Nach den Bestimmungen in Art. 15 des Organisationsreglements (OgR) unterliegt die erwähnte Kreditbewilligung durch den Gemeinderat dem fakultativen Finanzreferendum. Nach Art. 32 Abs. 1 OgR können mindestens 5% der Stimmberechtigten dagegen das Referendum ergreifen (total ca. 3'090 Stimmberechtigte). Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Bekanntmachung. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat nach Art. 34 OgR die Vorlage innert 8 Monaten der Gemeindeversammlung zum Entscheid.
Ein allfälliges Referendum mit den erforderlichen Unterschriften ist bis spätestens am 24. September 2018 bei der Gemeindeverwaltung Lützelflüh zu deponieren.

Lützelflüh, 16. August 2018

Der Gemeinderat

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