28.08.2017
First Responder werden zukünftig von der Gemeinde entschädigt
Der Gemeinderat Lützelflüh hat entschieden, jene Personen aus der Gemeinde Lützelflüh, welche sich als First Responder engagieren, zukünftig mit dem Feuerwehrsold zu entschädigen. Bis heute ist dies eine Frewilligenarbeit, welche von der Gemeinde nicht speziell entschädigt wurde. Die First Responder sind seit 2014 tätig in der Gemeinde Lützelflüh.
Der englische Begriff „First Responder“ bedeutet wörtlich übersetzt der „Erstantwortende“ oder jener, welcher als erster reagiert. Sinngemäss bezeichnet der Begriff „First Responder“ (english) einen Ersthelfenden. First Responder werden parallel zum Rettungsdienst über die Notrufnummer 144 aufgeboten. Durch den Einsatz von First Respondern kann ein Patient bereits vor dem Eintreffen des Rettungsdiensts erstversorgt werden.
Gemeinderat Lützelflüh
Einwohnergemeinde Lützelflüh
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CH-3432 Lützelflüh
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Fax +41 (0)34 460 16 00
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