«Am Fluss vor Zyt»
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Verpachtung Fischenzenrecht

15.11.2021

Verpachtung Fischenzenrecht

Die Einwohnergemeinde Lützelflüh ist Inhaberin eines selbständigen und dauernden Rechts namens Fischenzenrecht am Mühlebach in Grünenmatt. Der oder die Pächter/in haben am Mühlebach das alleinige Fischrecht. Im Grundbuch wird das Recht wie folgt beschrieben:

Fischenzen im Mühlebach und sämtlichen darin und daraus laufenden Grund- und anderen Bächen, und zwar von der Mitte der Sagebrücke über welche die Strasse nach Trachselwald führt, bis hinauf zur Pritschenanlage bei der Einlass-Schwelle (Grüene/Mühlebach).

Der aktuelle Pächter hat den Vertrag auf Ende Jahr gekündigt. Die Einwohnergemeinde Lützelflüh ist somit per 1. Januar 2022 auf der Suche nach einem oder einer Nachfolger/in.

Interessierte Fischer/innen dürfen sich für weitere Auskünfte gerne auf der Bauverwaltung 034 460 16 40 oder
bauverwaltung@luetzelflueh.ch melden oder direkt die Bewerbung elektronisch einreichen. Die zuständige Hochbaukommission wird anschliessend über die Eingaben befinden und sich mit den Interessierten in Verbindung setzen.

Bauverwaltung Lützelflüh

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Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh

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Fax +41 (0)34 460 16 00
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