Hundetaxe 2026
29.06.2026
Hundetaxe
Allen Hundehalterinnen und Hundehaltern der Gemeinde Lützelflüh wird im August 2026 eine Rechnung zur Bezahlung der Hundetaxe zugestellt. Massgebend ist der Stichtag vom 1. August. Hunde, welche zu diesem Zeitpunkt das Alter von sechs Monaten erreicht haben, sind steuerpflichtig.
Gemäss Art. 28 des Gebührenreglements sowie dem Gebührentarif der Gemeinde Lützelflüh beträgt die Hundetaxe für den ersten Hund CHF 50.00. Für jeden weiteren Hund wird eine Taxe von CHF 80.00 erhoben.
Bitte beachten Sie, dass Hundemeldungen wie Neuanmeldungen, Ummeldungen und Todesfälle laufend bei der Gemeindeverwaltung sowie der Hundedatenbank Amicus gemeldet werden müssen.
Wir bitten die Hundehalterinnen und Hundehalter, uns allfällige Änderungen noch mitzuteilen, damit die Rechnungen für die Hundetaxen im August 2026 korrekt versendet werden können.
Gemeindeschreiberei
