«Am Fluss vor Zyt»
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Stellplätze für Wohnmobile

15.09.2020

Mögliche Alternativen

Aufgrund der momentanen COVID-19-Pandemie gibt es diverse Einschränkungen, welche sich auch auf unsere Reisegewohnheiten sowie auf unseren Urlaub auswirken. Viele verbringen deshalb ihre Ferien zu Hause und erkunden auf verschiedenste Art unser schönes Land. Eine Möglichkeit den Urlaub in der Schweiz zu verbringen ist, das Land mittels Wohnmobil zu bereisen. Da Camping- und Stellplätze aber rar sind, haben sich diverse Organisationen Gedanken gemacht, wie dem Platzproblem entgegengewirkt werden könnte.

Eine mögliche Alternative wurde beim Anbieten von Stellplätzen in der Nähe von Bauernhöfen gesehen. In diesem Zusammenhang stellte sich jedoch auch die Frage, wann für das Anbieten von Stellplätzen eine Bewilligung nötig
ist. Eine entsprechende Anfrage konnten wir mit dem Regierungsstatthalteramt Emmental klären und nachfolgend
können wir festhalten, unter welchen Umständen Stellplätze für Wohnmobile ohne Baubewilligung angeboten werden
dürfen:

• Für das Stellplatzangebot sind keine baulichen Massnahmen notwendig.
• Es dürfen lediglich einzelne Stellplätze angeboten werden. Richtgrösse sind 2 – 3 Stellplätze.
• Die Stellplätze dürfen nur einzelne Tage angeboten werden. Die Wohnmobile dürfen nicht über Wochen abgestellt
werden. Dauerhaftes Campieren ist nicht gestattet.
• Die Stellplätze dürfen nur auf bestehenden/bewilligten dichten Plätzen angeboten werden. In Frage kommen bestehende  Parkplätze sowie in bestehenden Unterständen und Gebäuden.
• Stellplätze in Gewässer- oder Waldesnähe sind nicht gestattet.
• Zusätzlich bei nicht autarken Mobilen: Bestehende Infrastruktur (Sanitäranlagen, Wasser, Abwasser, Strom) zur
Mitbenützung.

Werden die vorerwähnten Anforderungen nicht eingehalten, so ist für das Stellplatzangebot eine Baubewilligung
notwendig. Auch dann, wenn die Infrastruktur bereits vorhanden ist.

Wer Stellplätze anbieten will, soll sich vorgängig mit der Bauverwaltung in Kontakt setzen Tel. 034 460 16 40 oder
bauverwaltung@luetzelflueh.ch. Dabei können allfällige Fragen geklärt werden, sowie Möglichkeiten und Grenzen
aufgezeigt werden. Zudem wird dadurch die Bauverwaltung über das Angebot in Kenntnis gesetzt und kann entsprechende Auskünfte erteilen, wodurch auch Missverständnissen vorgebeugt werden.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bauverwaltung Lützelflüh

Kontakt

Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh

+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
Kontaktieren Sie uns per E-Mail

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