2. öffentliche Planauflage

18.06.2019

Teilrevision der Ortsplanung (Zonenpläne Gewässerräume)

Die Teilrevision der Ortsplanung wurde im März 2019 öffentlich aufgelegt. Aufgrund der Einspracheverhandlungen wurden kleine Änderungen bei den Zonenplänen der Gewässerräume aufgenommen. Aufgrund dieser Veränderungen muss die Teilrevision der Ortsplanung (Teil Zonenpläne Gewässerräume) gemäss Art. 60 Abs. 3 BauG erneut öffentlich aufgelegt werden. Er-wähnt sei, dass in der 30-tägigen Auflagezeit vor der Gemeindeversammlung vom 03.06.2019 bereits die veränderten Zonenpläne Gewässerräumen aufgelegt wurden.

Die 2. Öffentliche Auflage besteht aus den Zonenplänen Gewässerräume und einer Zusammen-fassung der Änderungen nach der ersten öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen vom 26.06.2019 bis 26.07.2019 in der Gemeindeverwaltung Lützelflüh öffentlich auf. Sie können während den ordentlichen Büroöffnungszeiten bei der Bauverwaltung eingesehen werden.

Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen gegen die Änderungen, welche nach der ersten öffentlichen Auflage vorgenommen wurden, sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und be-gründet bei der Gemeindeverwaltung Lützelflüh zu Handen des Gemeinderates einzureichen.

Gemeinderat Lützelflüh

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