«Am Fluss vor Zyt»
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Aufhebung Mietamt

07.01.2011

Die Aufgaben des Mietamtes werden per 01.01.2011 von der Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau übernommen

Aufhebung Mietamt
Auf den 1. Januar 2011 wurde im Kanton Bern die Justizreform in Kraft gesetzt. Mit dieser Reform wurde die Tätigkeit der Mietämter in der heutigen Form beendet. Die Verfahren werden künftig durch die regionalen Schlichtungsbehörden bearbeitet. Zuständig für die Gemeinde Lützelflüh ist:

Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau
Kreuzgraben 10
3400 Burgdorf
Tel. 031 635 51 51

Kontakt

Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh

+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
Kontaktieren Sie uns per E-Mail

Öffnungszeiten

Montag
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14.00 – 18.00 Uhr

Dienstag | Donnerstag 
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