Einführung neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
19.11.2012
Per 01.01.2013 geht die Zuständigkeit an den Kanton über
Mit der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts auf den 01.01.2013 verändert sich auf Gemeindeebene so Einiges. Im Kanton Bern geht auf diesen Zeitpunkt die Zuständigkeit im Kindes- und Erwachsenenschutz von den Gemeinden an den Kanton über. Neu werden also alle Massnahmen von einer neuen Amtsstelle in Langnau bearbeitet:
Anschrift der neuen KESB
Kindes-und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Amtshaus
Dorfstrasse 21
3550 Langnau
Telefon: 031 635 22 00
Fax: 031 63 22 24
E-Mail: info@kesb-em@jgk.be.ch
Ab 1.1.2013 verbleiben folgende Aufgaben bei den Gemeinden:
- Aufsicht über Sozialdienst (Behörde stellen, Controlling / Reporting durchführen, Kommunikation, Vernetzung, Vertrags- und Organisationsreglementsanpassungen)
- Institutionelle Sozialhilfe (Tageselternverein mit Leistungsverträgen / Controlling / Kostenbeteiligung)
- Schnittstelle zur KESB (Erstgespräche, wenn nötig Protokollierung, Triage, Einsetzen einer Kontaktperson), Gefährdungsmeldungen an KESB übermitteln
- Altersfürsorge
- Jugendfragen, Prävention / Schulsozialarbeit
- Erbschaftswesen
- Bestattungskosten
- Häusliche Gewalt (ortspolizeiliche Aufgaben, Vorführungen und Überführungen im Auftrag der KESB)
- Alimentenhilfe (Bevorschussung und Inkassohilfe): Voraussichtlich bis Ende 2013
- Asylwesen
- Beschäftigungs- und Integrationsprogramme
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Sozialkommission mindestens noch bis Ende Legislaturperiode 2011 – 2014 bestehen bleiben soll. Auf diesen Zeitpunkt (31.12.2014) wird die Situation genau überprüft und allfällige Änderungen werden im Organisationsreglement umgesetzt.
Kontaktpersonen Soziales der Gemeinde Lützelflüh ab 01.01.2013
Verena Ramseier, Präsidentin Sozialkommission
Telefon 034 431 16 58
verena@ramtech.ch
Gemeindeverwaltung Lützelflüh
Ruedi Berger, Gemeindeverwalter
Telefon 034 460 16 17
ruedi.berger@luetzelflueh.ch