Erhöhung der Gebühren im Bereich Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer
20.01.2014
Änderung der Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (VNA)
Erhöhung der Gebühren im Bereich Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer
Auf den 1. Januar 2014 wurde die Verordnung über die Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer im Bereich Gebühren angepasst. Die Gemeinden erhaben neu für ihre vorzunehmenden Verrichtungen im Zusammenhang mit Niederlassung und Aufenthalt folgende moderat höhere Gebühren (Art. 12 Abs. 1 VNA):
| Gebühr alt | Gebühr neu | ||
| 1. | Niederlassungsausweis | 14.-- | 20.-- |
| 2. | Erneuerung des Niederlassungsausweises bei Zivilstands- oder Bürgerrechtsänderungen und Ersatz des Ausweises bei Verlust | 14.-- | 20.-- |
| 3. | Aufenthaltsausweis | 14.-- | 20.-- |
| 4. | Verlängerung des Aufenthaltsausweises | 8.-- | 10.-- |
| 5. | Heimatausweis | 14.-- | 20.-- |
| 6. | Verlängerung des Heimatausweises oder Änderung auf eine andere Gemeinde | 8.-- | 10.-- |
| 7. | Einladung zur Regelung des Anwesenheitsverhältnisses, Aufforderung zur Abgabe oder Erneuerung der Schriften, Versand der Schriften | 8.-- | 10.-- |
| 8. | Wohnsitz- und andere Bescheinigungen | 14.-- | 20.-- |