Fakultatives Finanzreferendum - Neue Pelletheizung im Gemeindehaus
15.06.2015
Neue Pelletheizung im Gemeindehaus
Der Gemeinderat hat am 08.06.2015 für die neue Pelletheizung im Gemeindehaus einen Kredit über Fr. 180'000.00 beschlossen. Durch die neue Pelletheizung werden nebst dem Gemeindehaus auch die Primarschulanlage und das Kindergarten-/Tagesstrukturgebäude beheizt. Die neue Pelletheizung löst die jetzige Ölheizung ab.
Nach den Bestimmungen von Art. 15 des Organisationsreglements (OgR) unterliegt die erwähnte Kreditbewilligung durch den Gemeinderat dem fakultativen Finanzreferendum. Nach Art. 32 Abs. 1 OgR können mindestens 5% der Stimmberechtigten dagegen das Referendum ergreifen (total ca. 3'060 Stimmberechtigte). Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Bekanntmachung.
Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat nach Art. 34 OgR die Vorlage innert 8 Monaten der Gemeindeversammlung zum Entscheid.
Ein allfälliges Referendum mit den erforderlichen Unterschriften ist bis spätestens am 20. Juli 2015 bei der Gemeindeverwaltung Lützelflüh zu deponieren.
Lützelflüh, den 12. Juni 2015
Der Gemeinderat