Fakultatives Referendum

15.10.2015

Ersatzbeschaffung ICT Schule Lützelflüh

Fakultatives Referendum Ersatzbeschaffung ICT Schule Lützelflüh

Der Leasing/Mietvertrag für die Informatik der Schule Lützelflüh läuft Ende 2015 aus. Ab dem Jahr 2016 wird an der Schule Lützelflüh wieder mit gemeindeeigenen Computern gearbeitet. Der Gemeinderat hat deshalb unter Vorbehalt des fakultativen Referendums einen Kredit von Fr. 322'000.00 für die Ersatzbeschaffung der Informatik der Schule Lützelflüh bewilligt.

 

Nach den Bestimmungen in Art. 15 des Organisationsreglements (OgR) unterliegt die erwähnte Kreditbewilligung durch den Gemeinderat dem fakultativen Referendum. Nach Art. 32 OgR können mindestens 5 % der Stimmberechtigten dagegen das Referendum ergreifen. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Bekanntmachung. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat nach Art. 34 OgR die Vorlage innert 8 Monaten der Gemeindeversammlung zum Entscheid. Ein allfälliges Referendum mit den erforderlichen Unterschriften ist bis spätestens am 15. November 2015 bei der Gemeindeverwaltung Lützelflüh zu deponieren.

 

 

Lützelflüh, den 12. Oktober 2015                                                                  Der Gemeinderat

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