Gewässerunterhalt

27.11.2013

Überprüfung Finanzierung

Gewässerunterhalt durch die Schwellenkorporation

Nach Abschluss der Diskussionen mit dem Vorstand der Schwellenkorporation Lützelflüh darüber, ob der Gewässerunterhalt zukünftig wieder der Einwohnergemeinde übertragen werden sollte, wurde man sich einig, dass weiter die Schwellenkorporation diese Aufgabe

übernehmen soll. Allerdings muss die Zusammenarbeit insbesondere bei der Verbauung der «Grüne» verstärkt werden. Gerade in finanziellen Belangen ist das Projekt ohne Unterstützung der Einwohnergemeinde nicht umsetzbar.

Bis heute wird die Abgabe, die sogenannte Schwellentelle, zur Finanzierung der Aufgaben der Schwellenkorporation von der Finanzverwaltung anhand eines Katasters in Rechnung gestellt. Die Gemeinde ihrerseits leistet jährlich einen Gemeindebeitrag von Fr. 100'000.– an die Schwellenkorporation. Geprüft wird nun, ob die Schwellentelle zusammen mit der Liegenschaftssteuer der Einwohnergemeinde eingezogen werden kann, was den administrativen Aufwand merklich verringern würde. Die Finanzverwaltung ist zuständig für die Rechnungsführung der Schwellenkorporation.

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