04.06.2013
Kehrichtabfuhr / Container
In letzter Zeit wird zunehmend festegestellt, dass Container überfüllt der Kehrichtabfuhr zugeführt werden. Ein Container gilt grundsätzlich dann als voll, wenn der Deckel noch ordnungsgemäss geschlossen werden kann.
Die Bevölkerung wird hiermit ersucht, die Kehrichtcontainer soweit gefüllt der Kehrichtabfuhr zu übergeben, als der Deckel noch geschlossen werden kann. Andernfalls muss damit gerechnet werden, dass Container von der Kehrichtabfuhr nicht mehr geleert werden.
Einwohnergemeinde Lützelflüh
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