Neues Stimmcouvert

15.07.2014

Seit dem 1. Januar 2014 sind neue Gesetze in Kraft

Neues Stimmcouvert

Seit dem 1. Januar 2014 sind im Kanton Bern das neue Gesetz über die politischen Rechte und die dazugehörende Verordnung in Kraft getreten. Neu wird nach einer Übergangsfrist von max. 2 Jahren ein einheitliches Stimmcouvert vorgeschrieben. Es dürfen nur noch Antwortcouverts mit separatem Stimmcouvert verwendet werden. Die Stimmberechtigten werden das neue Abstimmungs- bzw. Wahlmaterial in den neuen Couverts erstmals an den Gemeinderatswahlen vom 19. Oktober 2014 erhalten.

  

Anleitung für die briefliche Stimmabgabe
  • Den Stimmrechtsausweis mit der Adresse der Stimmgemeinde Richtung Fenster in Pfeilrichtung ins Antwortcouvert legen;
  • Die ausgefüllten Abstimmungs- und Wahlzettel ins separate Stimmcouvert legen und dieses zukleben;
  • Pro Abstimmungs- oder Wahlkategorie nur einen Zettel ins Stimmcouvert einlegen;
  • Das Stimmcouvert hinter den Stimmrechtsausweis ins Antwortcouvert legen und dieses zukleben.
Bitte vergessen Sie nicht den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben. Ohne Unterschrift ist Ihre Stimme ungültig.
 
Stimmabgabe
Das Antwortcouvert für die briefliche Stimmabgabe kann in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Letzte Leerung ist am Samstag 18.00 Uhr vor dem Abstimmung- bzw. Wahlsonntag.
 
Am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag kann die Stimmabgabe persönlich an der Urne erfolgen.
Das Abstimmungs- / Wahllokal befindet sich im Primarschulhaus Lützelflüh und ist von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

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