Neues Stimmcouvert
15.07.2014
Seit dem 1. Januar 2014 sind neue Gesetze in Kraft
Seit dem 1. Januar 2014 sind im Kanton Bern das neue Gesetz über die politischen Rechte und die dazugehörende Verordnung in Kraft getreten. Neu wird nach einer Übergangsfrist von max. 2 Jahren ein einheitliches Stimmcouvert vorgeschrieben. Es dürfen nur noch Antwortcouverts mit separatem Stimmcouvert verwendet werden. Die Stimmberechtigten werden das neue Abstimmungs- bzw. Wahlmaterial in den neuen Couverts erstmals an den Gemeinderatswahlen vom 19. Oktober 2014 erhalten.
- Den Stimmrechtsausweis mit der Adresse der Stimmgemeinde Richtung Fenster in Pfeilrichtung ins Antwortcouvert legen;
- Die ausgefüllten Abstimmungs- und Wahlzettel ins separate Stimmcouvert legen und dieses zukleben;
- Pro Abstimmungs- oder Wahlkategorie nur einen Zettel ins Stimmcouvert einlegen;
- Das Stimmcouvert hinter den Stimmrechtsausweis ins Antwortcouvert legen und dieses zukleben.
Das Abstimmungs- / Wahllokal befindet sich im Primarschulhaus Lützelflüh und ist von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.