Strassen- und Beitragsreglement
04.06.2014
Überarbeitung
1. Einleitung
2. Zielsetzungen / Verlauf des Projektes
Zu Beginn der Überarbeitung des SBR war der Ausschuss der Meinung, dass das Reglement nur dem neuen kantonalen Recht anzupassen sei, Grundsatz aber keine Veränderung vollzogen werden sollen. Das Hauptaugenmerk wurde dabei auf die neuen Gesetzgebungen (Strassengesetz, Strassenverordnung und Weitere) sowie auf die Rechtschreibung und Gestaltung gelegt. Der Gemeinderat teilte diese Meinung zunächst, beschloss aber an einer nächsten Sitzung, dass durch die Baukommission Möglichkeiten überprüft werden sollen, mit denen die Gemeinde zukünftig Einsparungen im Strassenbau machen könne. Zudem sollen die Klasseneinteilungen der einzelnen Strassen überprüft werden. Da dies Auswirkungen auf das Strassenverzeichnis und den dazugehörigen Strassenplan hatte, mussten diese Unterlagen ebenfalls überarbeitet und aktualisiert werden. Bei der Überarbeitung wurden andere neue Strassenreglemente von Nachbargemeinden als Beispiele genommen und es wurde versucht, das neue Reglement mit den vorhandenen aus der Region abzugleichen.
3. Änderungen / Finanzielle Folgen
- Es wurde festgestellt, dass für eine faire und transparente Beurteilung eher eine Vereinheitlichung angestrebt werden sollte. Das neue Reglement soll übersichtlicher gestaltet und aufgrund weniger Strassenklassen auch verständlicher sein.
- Neu sollen nur noch 4 anstelle von 6 Klassen berücksichtigt werden.
- Das Reglement soll den Reglementen der Gemeinden in der Region angeglichen werden.
- Den Strasseneigentümern soll angeboten werden, die sanierten Privatstrassen in Eigentum und Unterhalt der Gemeinde zu übergeben. In diesem Sinne mussten auch die Eigentümer- und Anstösserbeiträge im SBR neu reguliert werden.
- Zusätzlich wurden auch die Grundeigentümerbeiträge bei Neuanlagen und Ausbauten von landwirtschaftlichen Erschliessungsstrassen angepasst. Neu berechnen sich die Beiträge nach den Bruttokosten und nicht mehr nach den Nettokosten. Diese Neuregelung generieren deutliche Mehreinnahmen (bzw. weniger Ausgaben) für die Gemeinde. Zusätzlich wurde ein Maximalbetrag von Fr. 30'000.– zum Schutz des Grundeigentümers aufgenommen.
- Durch Entwidmungen von einzelnen Strassen könnte zukünftig Geld eingespart werden, da für diese Strassen der Unterhalt wegfallen würde.
- Auf längere Sicht kann aber der Strassenunterhalt auch wieder zunehmen, nämlich dann, wenn die Gemeinde verschiedene Privatstrassen in Eigentum und Unterhalt übernimmt. Wenn die Privatstrassen die Bedingungen gemäss Art. 16 des Reglements erfüllen, können diese durch die Gemeinde übernommen werden.
- Die finanziellen Folgen durch die Reglementsänderungen sind aktuell nicht definitiv abschätzbar, da es im Strassenunterhalt durch Entwidmungen oder Strassenübernahmen Schwankungen geben wird.
- Das vorhandene Strassenverzeichnis ist ebenfalls zu überarbeiten und die einzelnen Strassen sollen in Verzeichnis und Plan nummeriert werden, damit eine eindeutige und logische Situation entsteht.
4. Organisation
5. Vorprüfung
6. Weiteres Vorgehen / Zeitplan
Am 25. August 2014 findet ein Informationsanlass im Mehrzweckgebäude Emmenschachen statt. Die Bevölkerung wird zu gegebener Zeit zum Anlass eingeladen.
Das Geschäft wird der Bevölkerung an der Gemeindeversammlung vom 24. November 2014 zur Genehmigung vorgelegt.
Gemeinderat Lützelflüh