27.10.2011
Über den Voranschlag wird dieses Jahr an der Gemeindeversammlung nur informiert und nicht beschlossen
Über den Voranschlag für das Jahr 2012 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 451‘869.00 wird an der Gemeindeversammlung vom 28. November 2011 nur informiert. Der Voranschlag mit der neuen Steueranlage von 1.84, also einer Steuererhöhung von 0.9 Einheiten, wurde ausnahmsweise vom Gemeinderat beschlossen.
Normalerweise ist die Festlegung des Steuerfusses ein Geschäft der Stimmberechtigten. Der Grosse Rat hat jedoch die Voraussetzungen geschaffen, dass die Auswirkungen des Finanz- und Lastenausgleichs (FILAG 2012) im Budget 2012 in diesem Jahr direkt vom Gemeinderat beschlossen werden können. Die Belastung für die Gemeinde Lützelflüh ist so gross und schlägt sich mit 0.9 Einheiten deutlich nieder, was eine Erhöhung der Steueranlage unumgänglich macht. Denn trotz durchgesetzter Sparmassnahmen sieht der Voranschlag 2012 immer noch einen Aufwandüberschuss vor. Auch der Finanzplan für die Jahre 2012 – 2016 gibt trotz erhöhter Steueranlage kein erfreuliches Bild ab, dies vor allem weil grosse Investitionen bei Schulhausbauten anstehen. Dennoch ist der Gemeinderat zuversichtlich, dass die geplanten und dringend nötigen Investitionen in den nächsten Jahren ausgeführt werden können.
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