Vorsorgeauftrag
19.06.2014
Neu bei der Gemeindeverwaltung zu hinterlegen
Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine Person eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen damit beauftragen, für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Sorge für die Person oder das Vermögen zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten. Der Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrages ist frei wählbar und liegt im Ermessen der auftraggebenden Person. Im Falle von Testamenten / letztwilligen Verfügungen besteht die Möglichkeit, diese bei der zuständigen Gemeindeverwaltung sicher deponieren zu können. Im Sinne einer sinnvollen Dienstleistung für die Einwohnerinnen und Einwohner von Lützelflüh bietet die Gemeindeverwaltung Lützelflüh neu an, dass Personen den Vorsorgeauftrag auf der Gemeindeverwaltung Lützelflüh hinterlegen können.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Gemeindeschreiberei Lützelflüh, Tel. 034 460 16 11.