«Geng gäbig gläge»
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Demonstrationen / Versammlungen

Demonstrationen / Versammlungen

Nach den Bestimmungen des Gemeindepolizeireglementes (Art. 3) bedürfen Demonstrationen, Umzüge und Versammlungen auf öffentlichem Grund einer Bewilligung der Gemeindepolizeibehörde. Das Gesuch ist spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung unter Angabe von Art, Datum, Zeit und Dauer der Veranstaltung, der ungefähren Anzahl der erwarteten Personen, der dazu benützten Route und der verantwortlichen Person bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. In wichtigen Fällen, insbesondere bei der Ausübung von verfassungsmässigen Rechten, kann die genannte Frist unterschritten werden. Wer an einer nicht bewilligten Veranstaltung teilnimmt oder zur Teilnahme auffordert, macht sich strafbar. Die Gebühr für die Bewilligung beträgt Fr. 20.00.

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