Geringfügige Änderung UeO Kiesabbauerweiterung Waldhaus II im Genehmigungsverfahren nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
11.06.2026
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 08.06.2026 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Bauverwaltung oder untenstehend eingesehen werden.
Unterlagen
Publikation
Hydrogeologischer Bericht
UeO - Fläche der Abbauetappen
UeO - Perimeter und Abbau; Plan 1
UeO – Endgestaltung optimiert; Plan 2
UeO – Endgestaltung bestehendes Terrain; Plan 3
UeO – Schnitte; Plan 4
Erläuterungsbericht
