Geringfügige Änderung im Genehmigungsverfahren der UeO Kiesabbauerweiterung Waldhaus II
15.04.2026
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Lützelflüh bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 16. April bis 15. Mai 2026 in der Bauverwaltung Lützelflüh öffentlich auf. Die Unterlagen finden Sie ebenfalls untenstehend.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Bauverwaltung Lützelflüh schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Der Gemeinderat
Auflageakten
Hydrogeologischer Bericht
UeO - Fläche der Abbauetappen
UeO - Perimeter und Abbau; Plan 1
UeO – Endgestaltung optimiert; Plan 2
UeO – Endgestaltung bestehendes Terrain; Plan 3
UeO – Schnitte; Plan 4
Erläuterungsbericht
