«Am Fluss vor Zyt»
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Neuerungen im Verkehrsrecht

30.11.2020

Das gilt 2021 neu im Strassenverkehr

Lernfahrten sind neu ab 17 Jahren erlaubt, mit Anhänger darf teilweise 100 km/h gefahren werden und Velos
können bei Rot rechts abbiegen, falls so signalisiert. Diese und weitere Änderungen im Verkehrsrecht
tretten ab dem 1. Januar 2021 in Kraft.


Das Verkehrsrecht wird laufend angepasst. Oft sind es kleine Änderungen. Für 2021 stehen hingegen mehrere wesentliche Neuerungen an. So kann Jugendlichen neu der Lernfahrausweis für Personenwagen ab 17 Jahren erteilt werden. Das Mindestalter für den Erwerb des Führerausweises bleibt bei 18 Jahren. Es verlängert sich also die Zeit, in der Neulenker vor der Prüfung Fahrpraxis erwerben können.

Für den Langsamverkehr gibt es ebenfalls Anpassungen. Kinder bis 12 Jahre dürfen auf Fusswegen und Trottoirs
Rad fahren, falls weder Radweg noch -streifen vorhanden sind. Dabei müssen sie Rücksicht nehmen und Fussgängern Vortritt gewähren. Und wer mit Velo oder Töffli unterwegs ist, darf neu bei Rot nach rechts abbiegen, falls neben der Ampel das Signal «Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet» angebracht ist. Dabei haben sie keinen Vortritt.

Auf Autobahnen und -strassen gibt es ebenfalls Änderungen. So ist rechts vorbeifahren mit der gebotenen
Vorsicht künftig erlaubt, z.B. bei Kolonnenverkehr auf der mittleren oder linken Fahrbahn. Rechts überholen,
also das Vorbeifahren mit direktem aus- und wieder einschwenken, ist nach wie vor verboten. Obligatorisch wird im neuen Jahr das Bilden einer Rettungsgasse zwischen dem äussersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen bei stockendem Verkehr oder Stau.

Für leichte Motorwagen mit einem Anhänger ist ab 2021 auf Autobahnen und -strassen teilweise eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h statt bisher 80 km/h erlaubt. Massgeblich dafür sind die Herstellerangaben
für den Anhänger. Das Gesamtgewicht des Anhängers darf 3,5 t nicht übersteigen.

Ebenso obligatorisch wird der «Reissverschluss». Unmittelbar vor Beginn einer Verengung muss den am
Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen abwechslungsweise der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen
ermöglicht werden. Die Spur soll erst gewechselt werden, wenn dies so signalisiert wird beziehungsweise
kurz bevor sie endet, um den Platz auf der zusätzlichen Spur möglichst lange zu nutzen.

Kontakt
Bianca Sommer, Leiterin Marketing & Kommunikation, TCS Sektion Bern, 031 356 34 56, bianca.sommer@tcs.ch


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Neue Verkehrsregeln ab 2021

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