21.10.2020
UeO Feldheim Teil 2 Ost
Der Gemeinderat Lützelflüh bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 09.06.1985, die Überbauungsordnung "Feldheim" Teil 2 Ost zur öffentlichen Auflage. Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 22. Oktober bis 23. November 2020, in der Bauverwaltung Lützelflüh sowie untenstehend öffentlich auf.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Überbauungsordnung beim Gemeinderat Lützelflüh schriftlich und begründet Einsprache eingereicht werden.
Der Gemeinderat
Erläuterungsbericht UeO Feldheim Ost
Überbauungsvorschriften UeO Feldheim Ost
Überbauungsplan UeO Feldheim
Einwohnergemeinde Lützelflüh
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CH-3432 Lützelflüh
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Fax +41 (0)34 460 16 00
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