Elementarschadenschätzer
09.05.2011
Hans Steffen ist zuständig für die Gemeinde Lützelflüh
Elementarschadenschätzer
Der per Ende 2010 zurückgetretene Ackerbaustellenleiter, Alfred Gygax war ebenfalls für das Schätzen von Elemenatarschäden zuständig. Da diese Arbeit eng mit jener des Ackerbaustellenleiters verbunden ist, hat der Gemeinderat nun diese Arbeit ebenfalls an den neuen Ackerbaustellenleiter übertragen. Dieser berät Sie gerne bei allen Fragen rund um den Elemenarschadenfonds und das Anmeldeverfahren.
Ackerbaustellenleiter und Elementarschadenschätzer:
Hans Steffen
Untere Halde 1226
Grünenmatt
Telefon 034 431 14 89
Beitragsvoraussetzungen
Der Elementarschädenfonds leistet Beiträge an Schäden, gegen welche man sich zur Zeit nicht versichern kann. Der Schaden muss mindestens Fr. 500.– betragen.
Nicht beitragsberechtigt sind Gemeinden und ihre Unterabteilungen, Verbände, Vereine, Aktien- und Kommanditgesellschaften. Wenn das steuerbare Einkommen Fr. 80'000.– und/oder das steuerbare Vermögen Fr. 800'000.– übersteigt, werden Abzüge gemacht. Die Entschädigung beträgt in der Regel 60 % des vom Fonds anerkannten Schadens.