31.05.2022
Güterwegprojekt Benzenberg- und Ramisbergstrasse
Stand: 31.05.2022
Ergebnis Urnenabstimmung vom 14. Juni 2020
JA-Stimmen: 681
NEIN-Stimmen: 138
Dem Kredit über 2.3 Mio. Franken für das Güterwegprojekt Benzenberg- und Ramisbergstrasse wurde also mit deutlichem Mehr zugestimmt. Die Tiefbaukommission wird nun zusammen mit der Bauverwaltung die weiteren Schritte einleiten. Geplant ist die Sanierung in den Jahren 2021 bis 2023.
Projektbeschrieb
Im Jahr 2016 wurden anlässlich einer Begehung mit Kantonsvertretern jene Strassen festgelegt, welche bei einer Sanierung subventionsberechtigt sind. Unter anderen haben die Benzenberg- und Ramisbergstrasse die Anforderungen erfüllt, um von den Geldern von Bund und Kanton zu profitieren. Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde Lützelflüh entschieden, die Benzenberg- und Ramisbergstrasse zu sanieren. Dabei kommt es auch zu Fundamentssverstärkungen.
Nachdem die jeweiligen Vorprojekte vorlagen, wurde entschieden, dass die Benzenberg- und Ramisbergstrasse zu einem Güterwegprojekt zusammengefasst werden sollen, da die Strassen ohnehin laufend ineinander fliessen. Durch ein gemeinsames Projekt kann der administrative Aufwand vermindert werden.
Ausserdem hat der Gemeinderat beschlossen, Grundeigentümerbeiträge in Höhe von 10 % der Bruttokosten für den Ausbau der Benzenberg- und Ramisbergstrasse zu erheben. Gemäss Art. 26 und 27 des Strassen- und Beitragsreglements kann die Gemeinde solche Beiträge beim Ausbau von bestehenden Wegen der Klasse 1 und der Klasse 2 geltend machen, wenn besondere Verhältnisse, wie beispielsweise Verbreiterungen oder Fundationsverstärkungen, vorliegen.
Zur Ermittlung der Grundeigentümerbeiträge wurde eine Schätzungskommission, bestehend aus zwei Schätzern sowie einem Gemeindevertreter, gewählt.
Da sich die Gesamtkosten für die Sanierung der Güterwege auf über 1.0 Mio. Franken belaufen, ist für den Kreditbeschluss eine Urnenabstimmung notwendig. Diese Urnenabstimmung fand am Sonntag, 14. Juni 2020 statt. Die Abstimmungsergebnisse sind oben ersichtlich.
Seit der Urnenabstimmung wurden die Grundeigentümerbeiträge eröffnet und anschliessend für die Betroffenen öffentlich aufgelegt. Zudem wurde das Baugesuch Ende Dezember 2020 eingereicht und am 8. Oktober 2021 bewilligt.
Nach dem Erhalt des Gesamtbauentscheides im Oktober 2021 durch das Regierungsstatthalteramt wurden die Baumeisterarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Der Zuschlag für die Ausführung hat die ARGE Fuhrer + Dubach AG, Lützelflüh / Hans Schmid AG, Rüderswil erhalten. Weiter konnte mit dem Gesamtbauentscheid das Projekt beim LANAT zur Überprüfung der Kantons- und Bundes-Subventionen eingereicht werden. Der Erhalt der Subventionszusicherung kann nach langer Wartezeit ca. Ende Juni 2022 erwarten werden.
Sobald die Subventionszusicherung vorliegt, kann mit den Bauarbeiten gestartet werden. Der Baustart wurde in Absprache mit den Bauunternehmungen auf Juli 2022 festgelegt. Aufgrund des Umfangs der Sanierungsarbeiten (die Länge der Strassensanierung beträgt 3,8 Kilometer) wird die Ausführung in zwei Etappen aufgeteilt:
Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh
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Fax +41 (0)34 460 16 00
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