Überbauungsordnung "Kiesabbauerweiterung Waldhaus II"

25.04.2024

Wichtige Projekte

Stand: April 2024

Unterlagen Gemeindeversammlung
Überbauungsplan 1: UeO - Perimeter und Abbauetappen
Überbauungsplan 2: Auffüllung
Überbauungsplan 3: Endgestaltung und Rekultivierung
Überbauungsplan 4: Querprofile
Überbauungsvorschriften
Erläuterungsbericht


Teilaufhebung Überbauungsordnung "Kiesabbauerweiterung Waldhaus"
Am Standort "Gumpersmüli / Waldhaus" in Lützelflüh wird bereits seit 1977 Kies abgebaut. Zurzeit findet der Abbau in der im Jahr 2006 genehmigten Überbauungsordnung (UeO) "Kiesabbauerweiterung Waldhaus" statt. Die bewilligten Reserven sind nahezu aufgebraucht. Am 5. Juni 2023 wurde für die nahtlose Fortsetzung des Abbaubetriebs die UeO "Kiesabbauerweiterung Waldhaus II" durch die Gemeindeversammlung verabschiedet. Damit soll der Abbaubetrieb künftig Richtung Westen fortgesetzt werden. Im Bereich des heutigen Betriebsareals sowie der für die Erschliessung benötigten Flächen überlagern sich die beiden Überbauungsordnungen. Im Rahmen des Genehmigungsprozesses hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) nun festgestellt, dass aus formellen Gründen die bestehende UeO Waldhaus im Überlappungsbereich aufgehoben werden muss. Damit die durch die Gemeindeversammlung bereits am 5. Juni 2023 beschlossene UeO "Kiesabbauerweiterung Waldhaus II" genehmigt werden kann, soll die bestehende UeO "Kiesabbauerweiterung Waldhaus" im Überlappungsbereich aufgehoben werden (Teilaufhebung). Es handelt sich dabei um eine formaljuristische Anpassung, welche für das Inkrafttreten der bereits beschlossenen Abbauerweiterung Waldhaus II erforderlich ist. Die Teilaufhebung der Überbauungsordnung "Kiesabbauerweiterung Waldhaus" hat im gleichen Verfahren zu erfolgen, wie deren Erlass. Damit durchläuft die Teilaufhebung ebenfalls das ordentliche Verfahren nach Art. 58 ff BauG mit Mitwirkung, Vorprüfung, öffentlicher Auflage, Beschlussfassung durch die Gemeindebevölkerung und Genehmigung durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung. Die Teilaufhebung der UeO "Kiesabbauerweiterung Waldhaus" wird gleichzeitig mit dem Erlass der UeO "Erweiterung Kiesabbau Waldhaus II" genehmigt.

Öffentliche Auflage vom 29.02. – 02.04.2024
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22.02.2024 die Teilaufhebung der UeO "Kiesabbauerweiterung Waldhaus" zur öffentlichen Auflage verabschiedet. Bis am 02.04.2024 stehen die nachfolgenden Unterlagen sowohl digital als auch auf der Bauverwaltung zur Einsichtnahme bereit:

Unterlagen Überbauungsordnung

Zusammen mit der Überbauungsordnung muss auch die bestehende Baubewilligung aufgrund des veränderten UeO-Perimeters angepasst werden. Dafür müssen nebst den Unterlagen zur Überbauungsordnung auch die nötigen Dokumente für die Erteilung der Baubewilligung aufgelegt werden. Diese Unterlagen können hier eingesehen werden:

Unterlagen Baugesuch

Auskunft
Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch (034 460 16 40) oder per Mail (bauverwaltung@luetzelflueh.ch) bei der Bauverwaltung Lützelflüh.

Ausblick
Nach Ablauf der Einsprachefrist werden, falls nötig, die Einspracheverhandlungen durchgeführt. Im Anschluss wird die Überbauungsordnung voraussichtlich an der Gemeindeversammlung vom 27.05.2024 behandelt.


Was früher geschah:

Beschluss Gemeindeversammlung
An der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2023 wurde der Überbauungsordnung "Kiesabbauerweiterung Waldhaus II" zugestimmt. Nach der Beschwerdefrist wird das Geschäft dem zuständigen kantonalen Amt zur Genehmigung überwiesen.

Öffentliche Auflage vom 02.03. – 03.04.2023
Nach langer Bearbeitungsdauer beim Amt für Gemeinden und Raumordnung ging im November 2022 endlich der Vorprüfungsbericht ein. Im Anschluss wurden die Unterlagen, wo nötig, überarbeitet und bereinigt, so dass sich der Gemeinderat damit beschäftigen konnte. Dieser hat an seiner Sitzung vom 25.02.2023 die Überbauungsordnung "Kiesabbauerweiterung Waldhaus II" zur öffentlichen Auflage verabschiedet. Bis am 03.04.2023 stehen die nachfolgenden Unterlagen sowohl digital als auch auf der Bauverwaltung zur Einsichtnahme bereit:

Unterlagen Überbauungsordnung

Zusammen mit der Überbauungsordnung soll auch die Baubewilligung für den Kiesabbau erteilt werden. Dafür müssen nebst den Unterlagen zur Überbauungsordnung auch die nötigen Dokumente für die Erteilung der Baubewilligung aufgelegt werden. Diese Unterlagen können hier eingesehen werden:

Unterlagen Baugesuch

Einreichung zur Vorprüfung
Aufgrund der Mitwirkungseingaben wurde das Projekt leicht verändert, vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 09.08.2021 genehmigt und zur Vorprüfung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung freigegeben.

Öffentliche Mitwirkungsauflage vom 19.03. bis 23.04.2021
Am Standort «Gumpersmüli / Waldhaus» in Lützelflüh wird bereits seit 1977 Kies abgebaut. Zurzeit findet der Abbau in der im Jahr 2006 genehmigten Überbauungsordnung (UeO) statt. Die bewilligten Reserven reichen noch für ca. drei Jahre. Mit dem vorliegenden Projekt zur Erweiterung Kiesabbau Waldhaus II soll der Kiesabbau nahtlos Richtung Westen fortgesetzt werden. Das Erweiterungsgebiet liegt heute vollständig in der Landwirtschaftszone und ist als Fruchtfolgefläche ausgeschieden. Die Abbauerweiterung im Umfang von ca. 11 ha und 1.5 Mio. m³ Kies soll mit einer neuen Überbauungsordnung geregelt werden. Für die Ausarbeitung der Überbauungsordnung wurde eine Begleitgruppe geschaffen. Die Begleitgruppe setzt sich aus Mitgliedern der Standortgemeinde Lützelflüh, der Betreiberin Waldhaus Kies AG sowie dem beauftragten Planungsbüro CSD Ingenieure AG zusammen. Gemeinsam mit der Begleitgruppe wurde in den vergangenen Jahren die Gesuchsunterlagen für das Nutzungsplanverfahren erarbeitet.

Das Dossier zur Überbauungsordnung Kiesabbauerweiterung Waldhaus II liegt nun vor und wurde vom Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 22.02.2021 zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Sämtliche Interessierten erhalten vom 19.03. bis zum 23.04.2021 die Gelegenheit, sich zur geplanten Überbauungsordnung zu äussern. Die Unterlagen können entweder während den Schalteröffnungszeiten auf der Bauverwaltung oder auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden.

Unter Einhaltung der Vorschriften zum Umgang mit Covid-19 findet am Mittwoch, 7. April 2021, 19:00 Uhr in der Mehrzweckanlage Emmenschachen (Schachenweg 6, Lützelflüh) eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Zur Teilnahme laden wir Sie hiermit herzlich ein.

Zusätzlich stehen die Gemeinde sowie Planer und Betreiber des Kiesabbaus den Interessierten für eine Sprechstunde zur Verfügung. Die Sprechstunde ist wie folgt angesetzt:
Dienstag, 13. April 2021, 17:00 – 20:00 Uhr
(jeweils ½ Stunde, max. 5 Personen)
Wichtig: Bei Interesse melden Sie sich bitte bis am 1. April 2021 bei der Bauverwaltung Lützelflüh (034 460 16 40 / bauverwaltung@luetzelflueh.ch) an. (Ohne Anmeldung finden keine Gespräche statt.)

Anschliessend werden allfällige Mitwirkungseingaben geprüft und nach Möglichkeit in die Unterlagen eingearbeitet, bevor das Dossier für die kantonale Vorprüfung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingereicht wird. Später folgt die öffentliche Auflage und nach Beschluss durch die Gemeindeversammlung, muss die Überbauungsordnung vom Kanton genehmigt werden.

Kontakt

Einwohnergemeinde Lützelflüh
Kirchplatz 1
CH-3432 Lützelflüh

+41 (0)34 460 16 11
Fax +41 (0)34 460 16 00
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